US-Gericht bestätigt: Weiterverkauf von Musikdatei ohne Datenträger ist illegal

Legal erworbene Musikdateien dürfen nicht online weiterverkauft werden, bestätigt ein US-Berufungsgericht. Zulässig wäre, sie mitsamt Datenträger zu veräußern.

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CDs und ein Kopfhörer
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Inhaber legal erworbener Musikdateien sind zwar deren Eigentümer, online weiterverkaufen dürfen sie diese Dateien in den USA aber trotzdem nicht. Diese Entscheidung eines US-Bundesbezirksgerichts aus dem Jahr 2013 wurde am Mittwoch vom zuständigen Bundesberufungsgericht bestätigt. Das bedeutet das endgültige Aus für ReDigi, eine Handelsplattform für Musikdateien aus zweiter Hand.

ReDigi wollte den legalen Handel gebrauchter iTunes-Musikdateien ermöglichen. Wer seine bei iTunes gekaufte Musik nicht mehr haben wollte, konnte sie bei ReDigi feilbieten. Bei einem Verkauf erhielt der Verkäufer kein Geld, sondern Punkte, die zum Kauf anderer "gebrauchter" Musikdateien bei ReDigi eingelöst werden konnten.

Für den Upload der feilgebotenen Musikdateien hatte ReDigi eine eigene Software entwickelt. Sie kopierte die Original-Musikdatei in kleinen Häppchen in den Zwischenspeicher des Computers des Verkäufers und löschte sofort den entsprechenden Teil der Originaldatei. Umgehend wurde der Dateiteil auf einen ReDigi-Server hochgeladen und aus dem Zwischenspeicher gelöscht.

Das wurde so oft wiederholt, bis die Datei komplett auf dem ReDigi-Server bereitlag. Das Unternehmen legte Wert darauf, dass bei diesem Verfahren keine Kopie im rechtlichen Sinne entstünde, zumal es nie mehr Daten gibt, als die originale Musikdatei aufweist.

Dennoch hatte die Musikindustrie keine Freude mit dem Gebrauchthandel von Musikdateien. Capitol Records (Universal Music Group) verklagte ReDigi und gewann in erster Instanz. ReDigi sollte 3,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen, woraufhin die Handelsplattform Gläubigerschutz anmelden musste. Die Niederlage in der Berufungsinstanz bedeutet, dass ReDigi liquidiert wird. Die ebenfalls verklagten Unternehmensgründer dürfen auch keine neue Firma mit ähnlichem Geschäftsmodell betreiben.

Bei Tonträgern (Englisch "phonorecords") wie CDs und Schallplatten, die einmal legal im kommerziellen Handel verkauft wurden, ist es grundsätzlich legal, sie auch weiterzuverkaufen: Es greift der Erschöpfungsgrundsatz.

ReDigi vertrat die Meinung, im digitalen Bereich sei die jeweilige Musikdatei der Tonträger (phonorecord). Solange sichergestellt sei, dass beim Verkauf keine zusätzliche Dateikopie entstünde, sei der Handel vom Erschöpfungsgrundsatz gedeckt.

Die zuständigen US-Bundesgerichte sehen das aber anders: Phonorecord sei nicht die Datei, sondern der physische Tonträger. Wer online Musikdateien kaufe, könne sie beispielsweise auf einer Festplatte oder einem USB-Speicherstick speichern. Dieser Datenträger dürfe dann dank Erschöpfungsgrundsatz auch legal weiterverkauft werden, gerne auch mit 50 oder 100 Musikdateien darauf.

Beim ReDigi-Verfahren lande die Datei allerdings auf einem anderen physischen Datenträger, nämlich einer Serverfestplatte des Plattformbetreibers. Damit werde die Musikdatei reproduziert, was eine Copyright-Verletzung ist.

Mehr Infos

Für eine Erläuterung von Fair Use siehe Warum Google Books in den USA legal ist bei heise online.

Zusätzlich hatte sich ReDigi auf das Fair-Use-Konzept des US-Copyright berufen. Damit hatte die Firma aber in beiden Instanzen keinen Erfolg. Sie reproduzierte die gesamte Datei, wollte damit Geld verdienen, und hätte womöglich den Markt für "neue" Musikdateien geschmälert. Anders als bei Büchern oder Schallplatten gibt es bei Musikdateien aus zweiter Hand ja keine unmittelbaren Abnutzungserscheinungen.

Das Verfahren heißt Capitol Records vs. ReDigi und war unter dem Az. 16-2321 am US-Bundesberufungsgericht für den zweiten Bundesgerichtsbezirk anhängig. ReDigi hat keinen Anspruch auf neuerliche Überprüfung der Entscheidung.

(ds)