Schweiz: Nationalrat entscheidet über Revision des Urheberrechts

Der Schweizer Nationalrat modernisiert das Urheberrecht. Künftig sind alle Fotografien urheberrechtlich geschützt, auch schlichte Urlaubsfotos.

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Nationalrat entscheidet über Revision des Urheberrechts in der Schweiz

Nationalratssaal

(Bild: parlament.ch)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Tom Sperlich
Inhaltsverzeichnis

Seit rund sechs Jahren arbeiten Schweizer Regierung – der Bundesrat – und das Schweizer Parlament nun schon an einer Revision des Urheberrechts, um Gesetzesteile, welche aus dem analogen Zeitalter stammen, in die digitale Welt zu überführen. Am Donnerstag und Freitag stimmte der Nationalrat (NR), die große Kammer des Parlaments, über Modernisierungen für eine Reihe von veralteten und strittigen Bestandteilen des zu überarbeitenden Urheberrechtsgesetzes ab.

Die Vorlage des Bundesrats stützte sich dabei auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12 I), in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Konsumenten, Provider und Behördenvertreter involviert waren. Ein erstes Ergebnis der zähen Gespräche war ein Vorschlag, der in den nachfolgenden Anhörungen des Gesetzgebungsverfahren (Vernehmlassung) allgemein wenig Unterstützung fand.

Bei einer weiteren Verhandlungsrunde der AGUR 12 II einigten sich dieser runde Tisch sowie die vorbereitende parlamentarische Kommission auf ein Kompromisspaket, mit dem sich jetzt auch der Nationalrat in der Debatte zufrieden zeigte. Dabei hielt der Rat am Grundsatz fest, dass kraft der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) die Interessen von Kulturschaffenden künftig besser geschützt werden, doch die Konsumenten "illegaler Piraterieangebote im Internet" weiterhin nicht kriminalisiert werden sollen.

In ungewöhnlicher Weise zugestimmt hat der Nationalrat etwa einem Ausbau des Schutzes für Fotografien. Urheberrechtlich schützt diese das Gesetz bis heute nur dann, wenn die Fotos eine sogenannte "gestalterische Individualität" aufweisen, also professionelle respektive künstlerische Lichtbildwerke sind. Aufnahmen von Hobby- oder professionellen Fotografen, die nicht "individuell gestaltet" sind, sind bislang vor einer ungefragten Verwendung nicht geschützt.

Dem wollten National- und Bundesrat Einhalt gebieten, vor allem auch um die Arbeitsleistung von Berufsfotografen, etwa Bildjournalisten, zu schützen. Künftig sollen demnach alle Fotografien, ohne Einverständnis jener, die sie gemacht haben, nicht mehr verbreitet werden dürfen. Dieser sogenannte "Lichtbildschutz" wird bei Inkrafttreten des revidierten URG dann aber auch jedes Produktfoto, Schnappschüsse, jedes Ferienfoto und selbst Selfies einschließen. Wie Verbandsvertreter von Berufsfotografen erfreut kommentierten, würde sich die Schweiz mit dem verbesserten Lichtbildschutz nach über 100 Jahren endlich dem europäischen Standard anpassen.

Ein weiterer Punkt des URG, der vom Nationalrat angepasst wurde und Medien und die Bevölkerung weit mehr beschäftigte als der Lichtbildschutz, war das weitere Vorgehen beim zeitversetzten Fernsehen ("Timeshifting"). Das in der Schweiz häufig "Replay-TV" genannte Angebot der Kabelnetzunternehmen und IPTV-Provider gestattet, Sendungen vieler TV-Programmanbieter bis zu sieben Tage später anzusehen sowie Sendungen anzuhalten und später fortzusetzen. Das ermöglicht aber auch Werbung per Schnellvorlauf zu überspringen, wodurch Werbeeinnahmen entfallen.

Im Vorfeld der Nationalrats-Debatte war öffentlich viel von einem Verbot von Replay-TV die Rede oder doch zumindest von einem Werbeblock-Vorspulverbot. In der Parlamentsdebatte wurde allerdings klargestellt, dass das niemals zur Diskussion gestanden hätte. Die vorberatende Rats-Kommission hätte vor allem Verhandlungen herbeiführen wollen zwischen den Fernsehsendern und den Kabel- bzw. IPTV-Anbietern, hieß es. Letztere würden ja mit Replay-TV viel Geld verdienen – Einnahmen, die den TV-Sendern durch übersprungene Werbeblöcke entgehen würden.

Die Interessengemeinschaft der Fernsehsender (IRF) gibt an, dass rund ein Viertel der Schweizer TV-Konsumenten Replay-TV nutzen und von diesen 60 bis 80 Prozent die Werbeblöcke ausließen, was die Fernsehsender auf dem Schweizer Werbemarkt allein letztes Jahr 110 Millionen Franken (rund 97 Mio. Euro) kosten würde. Die Existenz vor allem kleinerer werbefinanzierter Sender sei damit gefährdet, was auch negative Auswirkungen auf die Medienvielfalt haben würde.

IRF und die Fernsehsender wollten daher ein Art Vetorecht ins revidierte Urheberrecht aufgenommen wissen, wonach die TV-Verbreiter ein Einverständnis der Sender einholen müssten, wenn sie Replay-TV für einen Sender anbieten. Verbraucher, Konsumentenschützer und viele Politiker befürchteten, dass die Fernsehsender das Überspringen der Werbung nicht erlauben oder dafür Gebühren erheben würden, die dann auf die Verbraucher umgewälzt würden.

Auch die verantwortliche Ministerin Simonetta Sommaruga wandte sich gegen eine Regelung des Timeshift-TVs im Urheberrecht. Denn die Ausgangslage sei unklar. Die TV-Sender gingen von den jährlich über 100 Millionen Franken an Werbeausfällen aus. Die Kabelverbreiter wiederum bestreiten diese Summe, sagte Sommaruga. Niemand wisse "im Moment wirklich, in welchem Ausmaß den Sendeunternehmen beim zeitversetzten Fernsehen Werbeeinahmen entgehen, und niemand weiß wirklich, wie sich der Werbemarkt aufgrund der sich ändernden Konsumgewohnheiten entwickeln wird", sagte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass die Kabelnetz- und IPTV-Betreiber schon heute 35 Millionen Franken (Euro) für Replay-TV bezahlten. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag für Werbeausfälle.

So endete denn (vorläufig) auch das Tauziehen parlamentarisch mit einer Niederlage für die TV-Sender. Rund 182 Stimmen wandten sich gegen eine Regelung von Replay-TV im URG, 6 Stimmen waren dafür, bei 9 Enthaltungen. Inzwischen sollen die TV-Verbreiter bzw. deren Verband Suissedigital, der schweizerische Verband für Kommunikationsnetze, Bereitschaft signalisiert haben, über innovative Geschäftsmodelle, wie alternative neue Werbeformen mit den Sendern zu verhandeln.

Zu den weiteren, ebenfalls umstrittenen Punkten der Vorlage gehörte der Schutz journalistischer Werke. Eine Minderheit der vorberatenden NR-Kommission beantragte eine Regelung, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke oder anderer Info-, Unterhaltungs- oder Kommunikationsplattformen im Internet den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden würden, wenn sie journalistische Inhalte oder Fotos zugänglich machen.

Der Rat lehnte das deutlich ab und befand, dass die strukturellen Probleme der Branche so nicht zu lösen seien. Es sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten ihrer User zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zudem hätten die Medienschaffenden selbst ein Interesse daran, gelesen zu werden. Oft würden sie ihre Artikel in sozialen Netzwerken verbreiten. Ministerin Sommaruga erklärte, eine solche Regelung wäre rechtlich problematisch und in der Praxis kaum umsetzbar.

Eine weitere wichtige Entscheidung traf die große Parlamentskammer bei Angeboten von Video-on-Demand (VoD), also Online-Plattformen für Filme. Der Nationalrat entschied zugunsten der Filmschaffenden, die künftig eine Vergütung für die VoD-Verwendung ihrer Werke erhalten sollen. Diese würde durch die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen. Heute erzielen die Filmschaffenden deshalb geringere Erlöse. Das System der VoD-Vergütung ist beschränkt auf Filme von Schweizer Produzenten sowie auf Filme aus Ländern, die einen kollektiv wahrzunehmenden Vergütungsanspruch vorsehen.

Gar nicht mehr gestritten wurde in der Nationalratssitzung über ein zentrales Anliegen der URG-Revision, die sogenannte "Pirateriebekämpfung". Bereits vor einem Jahr hatte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der im wesentlichen vorsieht, dass die Bekämpfung illegaler Inhalte effizienterweise bei den Schweizer Hosting-Providern erfolgen soll, welche die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass entfernte illegale Angebote wieder hochgeladen werden ("Stay-down"-Prinzip). Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access-Provider in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Maßnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er. Und auch für alle, die privat Filme oder Musik ohne Erlaubnis des Rechteinhabers herunterladen: Es bleibt dabei – sie werden auch weiterhin nicht belangt.

In der Gesamtabstimmung hieß der Nationalrat das revidierte Urheberrecht mit 196 zu 0 Stimmen gut. Im kommenden Frühjahr wird nun noch die kleine Parlamentskammer, der Ständerat, der vom Nationalrat ausgehandelten URG-Reform zustimmen müssen. (tiw)