Gericht: Kein Verkaufsstopp für Euro-6-Diesel

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat ein Verkaufsstopp für neuere Diesel-Fahrzeuge mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Das Gericht hat eine entsprechende Klage der Umweltorganisation BUND gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt als unzulässig abgewiesen

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VW Passat Variant

(Bild: Pillau)

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  • dpa

Von einem Verkaufsstopp wären auch neuere VW- und Audi-Modelle betroffen. (im Bild: VW Passat TDI)

(Bild: Pillau)

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat ein Verkaufsstopp für neuere Diesel-Fahrzeuge mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Das Gericht hat eine entsprechende Klage der Umweltorganisation BUND gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jetzt als unzulässig abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag (20. Dezember 2018) mitteilte. Die Klage war den Angaben zufolge gerichtet auf ein Verkaufsverbot für Euro-6-Diesel von VW und Audi, die aufgrund von Abschalteinrichtungen im Realbetrieb zulässige Emissionswerte überschreiten.

Das Gericht urteilte nun, dass unter anderem eine Rechtsgrundlage für ein derartiges Verbot fehle. Lediglich für Euro-5-Diesel bestehe eine solche. Zudem wurde der Klageantrag als zu unbestimmt qualifiziert. Die Frage, ob dem Kläger als anerkannter Umweltverband überhaupt ein Klagerecht zusteht, ist nach Angaben des Sprechers ausdrücklich offen gelassen worden. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Der BUND teilt die Auffassung des Gerichts nach Aussage eines Sprechers nicht und prüft weitere Schritte. Die europäische Verordnung gäbe nationalen Kontrollbehörden sehr wohl die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Maßnahmen gegen Verstöße gegen die gesetzlichen Abgas-Grenzwerte vorzugehen, auch bei aktuellen Euro-6-Fahrzeugen. (mfz)