EU-Datenschutzgrundverordnung: mehr Bewusstsein, mehr Fragen

Privatpersonen, Vereine, Unternehmen: Die DSGVO betrifft jeden. Aber was genau sie im Einzelfall bedeutet, ist oft nicht mal den Datenschutzbeauftragten klar.

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Datenschutzgrundverordnung: mehr Bewusstsein, mehr Fragen

(Bild: pixabay.com)

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  • dpa
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Auch mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sorgen die neuen Regeln noch für Verunsicherung. "Je tiefer man in die Materie einsteigt, desto komplizierter wird es", sagte der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse der Deutschen Presse-Agentur. Selbst die Datenschützer seien sich bei konkreten Detailfragen nicht in jedem Einzelfall sicher, wie die sogenannte DSGVO auszulegen ist.

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"Es ist nicht so, dass die Datenschutzbeauftragten rechtlich alles schon durchdrungen hätten", sagte er. Auch in vielen Vereinen bestehe noch immer eine große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht.

Hasse wertet die Verordnung trotzdem als Erfolg. Ihr Inkrafttreten Ende Mai 2018 habe bei vielen Menschen und Unternehmen in Thüringen ein Datenschutzbewusstsein geweckt. Das hätte zwar auch schon zuvor vorhanden sein müssen, aber sei offenbar nicht vorhanden gewesen.

Vor allem wegen der DSGVO sei die Zahl der Eingaben an seine Behörde in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren dramatisch angestiegen, sagte Hasse. Während die Behörde im Jahr 2016 noch etwa 8.000 Eingänge registrierte, waren es im Folgejahr etwa 12.000. Für das Jahr 2018 hatte der Datenschutzbeauftragte zuletzt mit rund 22.000 Eingaben gerechnet.

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In diesen Zahlen sind alle möglichen Anliegen enthalten, mit denen sich Personen, Vereine, Behörden oder Unternehmen an den Datenschutzbeauftragten wenden. Das sind Fragen zu konkreten Datenschutzfällen ebenso wie Hinweise auf mutmaßliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht oder die Benennung von Datenschutzbeauftragten.

In den vergangenen etwa sechs Monaten seien es vor allem Fragen über die Informationspflichten zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung gewesen. Immer dann, wenn jemand personenbezogene Daten eines anderen nutzt, muss dieser jemand dem Betroffenen laut der DGSVO sagen, was mit diesen Angaben geschieht. Dazu gehören schon Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. "Das erweist sich in der Praxis als schwierig", sagte Hasse.

Zudem seien Spezialfragen aufgekommen – zum Beispiel: Verarbeitet ein Kfz-Mechatroniker personenbezogene Daten, wenn er bei der Wartung eines Autos den Bordcomputer und bestimmte Steuergeräte des Fahrzeugs ausliest? Darauf gebe es keine pauschalen Antworten, sagte Hasse.

Verunsicherung löste laut Hasse auch der Umgang mit Bildern aus. Das sei überraschend, da schon das Datenschutzrecht vor der DGSVO geregelt habe, das längst nicht jeder jeden ohne dessen Zustimmung fotografieren dürfe. Dies gelte auch für Videos.

Das gestiegene Datenschutzbewusstsein vieler Menschen im Freistaat schlage sich auch darin nieder, dass sie immer häufiger mutmaßliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht bei ihm anzeigten, sagte Hasse. Diese beträfen sowohl die Arbeitswelt als auch die sozialen Netzwerke.

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(tiw)