Lokales Roaming für 5G: Parlament sucht Formulierungshilfe

Die Regeln für den geplanten Aufbau des 5G-Netzes sind umstritten. Die Politik sucht eine Lösung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 55 Kommentare lesen
5G

(Bild: dpa, Mark Schiefelbein/AP)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag hat die Bundesregierung um Mitarbeit bei der Suche nach einem Kompromiss für das umstrittene lokale Roaming für den neuen Mobilfunkstandard 5G gebeten. "Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. "Und jetzt wäre der Gedanke, einfach auch Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen, und da sind wir in der Diskussion mit den Koalitionsfraktionen, wie wir dies am besten umsetzen." Auf Wunsch des Parlaments machen sich nun Experten in der Bundesregierung Gedanken, wie die Formulierungen im Telekommunikationsgesetz genau aussehen könnten.

Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die vor Ort vertretenen Provider ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich keinen Empfang haben. Dieses Verfahren soll aus Sicht der Befürworter in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Netzbetreiber werten dies hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden. Insbesondere das bundesweite nationale Roaming, das Anbietern wie United Internet den Einstieg in den 5G-Markt erleichtern würde, wird von den Providern entschieden als eine Art Enteignung ihrer eigenen Investitionen abgelehnt.

In diesem Frühjahr steht die Auktion von Frequenzen der neuen Mobilfunkgeneration 5G an. Die Technologie mit schnellem Internet ist besonders für die Industrie wichtig. Die drei Netzbetreiber Telefónica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom wehren sich juristisch gegen die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vergaberegeln und gegen Pläne für lokales Roaming.

Die Klage am Verwaltungsgericht Köln habe aber keine aufschiebende Wirkung, sagte ein Unternehmenssprecher der Telekom am Mittwoch. Das Unternehmen wehrt sich demnach vor allem gegen die "unverhältnismäßig hohen Auflagen", die bei der Frequenzvergabe vorgesehen seien. Sie seien gegenüber dem ersten Entwurf sogar noch einmal verschärft worden. Außerdem richte sich die Klage gegen die unklaren Regelungen in Sachen Roaming. Beide Punkte seien nicht dazu angetan, Investitionen ins Netz zu fördern, sagte der Sprecher.

Zu den Klagen verwies das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf die Bundesnetzagentur. Ein Sprecher der Behörde sagte am Mittwoch: "Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht." (axk)