USA: Parlamentarischer Versuch zur Erhaltung der Netzneutralität gescheitert

Ein Versuch der US-Gesetzgeber, auf parlamentarischem Weg die Abschaffung der Netzneutralität zurückzunehmen, ist jetzt gescheitert.

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USA: Parlamentarischer Versuch zur Erhaltung der Netzneutralität gescheitert

(Bild: blickpixel)

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Der vergangenes Jahr vom US-Senat angestoßene Prozess zur Wiedereinführung der Netzneutralität ist mit dem Ende der Legislaturperiode des US-Repräsentantenhauses nun endgültig gescheitert. Darüber freut sich der Chef der Regulierungsbehörde FCC in einer eigens veröffentlichten Pressemitteilung. Darin verweist Ajit Pai auf Erfolge, die beim Breitbandausbau erzielt worden seien und verspricht, an der Agenda der geringen Eingriffe festzuhalten.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Inhalte im Internet gleichberechtigt ihren Weg finden. Vor allem Provider und Carrier wollen aber beispielsweise für Videos extra zu bezahlende Überholspuren einbauen. Für User entstünde ohne Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet.

Hintergrund ist eine Abstimmung im vergangenen Mai, bei der sich eine Mehrheit der US-Senatoren dafür ausgesprochen hatte, das Ende der Netzneutralität zurückzunehmen. Damals hatten auch drei Republikaner mit den Demokraten gestimmt und denen eine Mehrheit verschafft. Im Repräsentantenhaus hätten aber 25 Republikaner zu solch einem Schritt bewegt werden müssen und das alles angesichts eines möglichen Vetos durch US-Präsident Donald Trump.

Im Repräsentantenhaus konnten die Demokraten diesen Etappensieg nicht wiederholen und so kam es bis zum Mittwoch zu keiner neuen Abstimmung – am heutigen Donnerstag beginnt nun eine neue Legislaturperiode. Jetzt verfügen die Demokraten zwar über eine Mehrheit im Repräsentantenhaus, aber die Frist für das in diesem Fall angewandte und eigentlich selten genutzte Gesetz Congressional Review Act ist abgelaufen. Außerdem haben die Republikaner bei den Zwischenwahlen ihre Mehrheit im Senat ausgebaut. Zur Abschaffung der Netzneutralität in den USA haben nun erst einmal die Gerichte das Wort. (mho)