Wandel am Arbeitsmarkt: Arbeitsagentur zahlt für Qualifizierung

Dachdecker sollen mit Drohnen umgehen lernen, Ingenieure sich mit Elektroantrieben und KI vertraut machen – dank Zuschüssen aus Bundesmitteln.

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Wandel am Arbeitsmarkt: Qualifizierungsinitiative soll Arbeitnehmer fit machen

(Bild: Mavas_Bd/Shutterstock.com)

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Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Mit dem neuen Jahr ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten, das insbesondere kleinen Betrieben ermöglichen soll, ihren Arbeitnehmern zukunftsorientierte Kenntnisse zu vermitteln. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern entlasten den Arbeitgeber auch von der Lohnfortzahlung.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begründet das Programm mit den Notwendigkeiten der Digitalisierung. So werden nach den Berechnungen der Bundesregierung bis 2025 rund 1,3 Millionen Arbeitsstellen wegen Automatisierung und Rationalisierung wegfallen, dafür aber 2,1 Millionen neue Stellen geschaffen werden. "Deutschland geht die Arbeit nicht aus, aber es wird in vielerlei Hinsicht andere Arbeit sein", erklärte Heil bei der Vorstellung des Gesetzes.

Da schon heute der Fachkräftemangel teilweise das Wachstum bremse, soll das erst im Herbst beschlossene Gesetz Anreize schaffen, die jetzt schon vorhandenen Arbeitskräfte weiterzubilden. Es ist ein Geschäfts auf Gegenseitigkeit: Die Arbeitgeber sollen auf diese Weise von besser geschulten Arbeitskräften profitieren können, auf der anderen Seite werden die Arbeitskräfte so krisensicherer.

Das Programm wurde so entworfen, dass die Betriebe ihre normalen Schulungskosten nicht einfach dem Bund in Rechnung stellen können. Damit eine Fortbildung gefördert werden kann, muss sie mindestens vier Wochen dauern und von einem externen, zugelassenen Anbieter durchgeführt werden. Gelernt werden sollen hier grundlegende Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer auch jenseits seiner jetzigen Tätigkeit nutzen kann.

Als Beispiele nannte Heil bei der Vorstellung des Gesetzes beispielsweise Ingenieure, die sich grundlegend zu neuen Antriebstechniken wie Elektromotoren fortbilden wollen oder Versicherungsangestellte, die einen Einstieg in die Arbeit mit Künstlicher Intelligenz suchen. Heils plastischstes Beispiel ist der Dachdecker, der dank einer Schulung im Umgang mit Drohnen ohne Gefahr und Anstrengung ein Dach auf Schäden untersuchen können.

Auf entsprechende Schulungen müssen die Handwerker aber noch warten. In der Aus- und Weiterbildungsplattform der Bundesagentur für Arbeit sind zwar drei Drohnen-Kurse aufgeführt – keiner davon erfüllt jedoch die Bedingungen des Qualifizierungschancengesetzes. Die Behörde und die Ausbildungsträger wollen sich erst über den Bedarf informieren, um die neuen Angebote planen zu können.

Insbesondere für kleine Betriebe kann es sich lohnen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen: Bei Betrieben unter zehn Mitarbeitern können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten bezuschusst werden, zusätzlich bekommen die Arbeitgeber bis zu 75 Prozent des Gehalts ausbezahlt, während der Mitarbeiter ausfällt. Die Beträge sind gestaffelt: Bei Großunternehmen über 2500 Mitarbeiter schießt die Bundesagentur nur noch bis zu 15 Prozent der Ausbildungskosten und bis zu 25 Prozent des Gehalts zu. Höhere Quoten gibt es beispielsweise für Arbeitnehmer ab 45 Jahren und bei Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen. Derzeit ist eine mögliche Fortbildung nach jeweils vier Jahren vorgesehen.

Information der Bundesregierung

(Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Dabei hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, eine solche Weiterbildung ohne Zustimmung seines Arbeitgebers zu machen – nur beide Seiten zusammen können die Förderung beantragen. Welche Angebote und sonstigen Finanzierungstöpfe es gibt, können Interessierte bei der Bundesagentur für Arbeit erfragen. Von dem neuen Programm ausgeschlossen sind allerdings frisch ausgebildete Berufsanfänger, da man erwartet, dass diese bereits auf dem neusten Stand sind. Auch Selbständige können von dem neuen Gesetz nicht profitieren. (mho)