Aimster-Klage gegen Musiklabels wird verhandelt

Die RIAA ist mit ihrem Antrag gescheitert, das von der Internettauschbörse angestrengte Verfahren fallen zu lassen.

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Von
  • Volker Zota

Der US-Bezirksrichter Lawrence Kahn hat einen Antrag der Recording Industry Association of America (RIAA) und von 17 Musikfirmen abgewiesen, ein von der Internettauschbörse Aimster angestrengtes Verfahren fallen zu lassen. Des weiteren lehnte der Richter die Verlegung des Verhandlungsortes von seinem eigenen Gerichtshof in Albany nach Manhattan ab, wo 36 weitere Musikunternehmen die Tauschbörse wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Das berichtet der amerikanische Newsdienst CNet.

Die Aimster-Betreiber hatten im Mai eine Klage eingereicht, nachdem sie von der RIAA unter Druck gesetzt worden waren. Sie wollen ein Feststellungsurteil ("declaratory judgement") erwirken, wonach sie lediglich Provider für private Kommunikation zwischen den Nutzern ihres Dienstes sind und als solche keine Urheberrechtsverletzungen fördern. Richter Kahn begründete seine Entscheidung damit, dass der Sinn eines Feststellungsurteils darin bestehe, "jemandem, der in der Ausübung seiner Geschäfte gefährdet oder bedroht ist, zu ermöglichen, seinen rechtlichen Standpunkt darzulegen und von gerichtlicher Seite prüfen zu lassen."

Würde Aimster als Provider klassifiziert, wäre die Tauschbörse (und auch andere) fein raus. Sie müsste lediglich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Eine Überwachung verschlüsselter Verbindungen innerhalb des eigenen Netzes käme einem Eindringen in die Privatsphäre der User gleich und wäre daher nicht zulässig. Allerdings hat die Firma MediaForce inzwischen gezeigt, dass die Überwachung des bei Aimster getauschten Materials auch ohne Knacken der Verschlüsselung möglich ist.

"Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht bei einer Bewertung des Sachverhalts die Rechte der Copyright-Inhaber berücksichtigt", kommentierte RIAA-Anwalt Matt Oppenheim gegenüber CNet. Dass der Richter den Antrag der RIAA abgewiesen habe, sei nicht gleichbedeutend mit einem Ausgang zu Gunsten von Aimster. (vza)