Weitere Klagen gegen Napster

Online-Musik-Distributor Emusic und die Prozenten des Musik-Oscars Grammy haben die Musiktauschbörse Napster verklagt.

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Am gestrigen Mittwoch haben sowohl der Online-Musikdistributor EMusic als auch die Produzenten der 43. Grammy-Verleihung, die als Pendant der Musikbranche zur Oskar-Verleihung gilt, weitere Klagen gegen Napster eingereicht. Kurz nach der Grammy-Verleihung Ende Februar waren Songs von U2, Eminem, Madonna und Macy Gray bei Napster aufgetaucht und getauscht worden. EMusics Forderung sind dagegen etwas größer: circa 30.000 Songs soll Napster aus seinem Suchindex entfernen.

Die beiden neuen Klagen mögen im Vergleich zu derjeingen der Musik-Labels vergleichsweise unbedeutend sein – Napster steht aber zusätzlicher Ärger ins Haus. Denn am 10. April wird entschieden, ob Musik-Labels und Künstler Sammelklagen gegen die Tauschbörse anstrengen dürfen, was vermutlich eine unüberschaubare Zahl von Mitklägern nach sich ziehen dürfte. In diesem Falle dürften die Schadensersatzforderungen in unermessliche Höhen steigen. Denn selbst, wenn Napster nicht wegen "vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung" belangt wird – was zu einem Schadensersatz von 150.000 US-Dollar pro Song führen könnte –, drohen der Tauschbörse 500 US-Dollar Strafe für jeden Titel. Bisher argumentiert Napster, man stelle lediglich einen Dienst zur Verfügung, der das Tauschen ermöglicht, beteilige sich selbst aber nicht an möglicherweise illegalen Aktionen. (vza)