Section Control: Nun drohen im Streckenradar Bußgelder

An der B6 bei Hannover müssen zu schnelle Autofahrer, die vom Streckenradar erfasst werden, nun mit einem Strafzettel rechnen.

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Section Control: Nun drohen im Streckenradar Bußgelder

(Bild: dpa / Patrick Pleul)

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Das Streckenradar an einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt auf der Bundesstraße 6 bei Hannover ist scharf geschaltet worden. Das heißt: Autofahrer, die schneller als erlaubt fahren und dabei mit der Section Control genannten Technik erfasst werden, müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.

Im Dezember wurde auf der B6 bei Laatzen die Anlage zur "Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle" zunächst testweise angeschaltet. Nachdem der Test erfolgreich abgeschlossen wurde, folgt nun ein Pilotbetrieb über 18 Monate, wie das niedersächsische Innenministerium erläutert. Damit würden erstmals in Deutschland Geschwindigkeitsüberschreitungen über einen längeren Streckenabschnitt geprüft und geahndet.

"Eine Geschwindigkeitsmessung über einen längeren Streckenabschnitt ist vor allem gerechter für alle Beteiligten als feste Blitzer", erläutert Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius. Ein – auch sicherheitsbedenkliches – kurzzeitiges Abbremsen vor einer herkömmlichen Punktmessung sei bei der Abschnittskontrolle sinnlos. Stattdessen könnten kurzfristige unbeabsichtigte kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Messbereich ausgeglichen werden.

Die Pilotanlage war in den vergangenen Tagen nach erfolgreicher Zulassung und Eichung zunächst noch einer Testphase unterzogen worden. Dabei ging es insbesondere um die Funktionsfähigkeit der Anlage mit der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dazu kamen die technischen Abläufe bei der Übermittlung der Verstöße, die Arbeitsabläufe und das Zusammenwirken der Polizei Hannover als Betreiber der Anlage und der Region Hannover als zuständige Bußgeldbehörde.

Mit der Pilotphase hat die Datenschutzbehörde in Niedersachsen keine Bauchschmerzen, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Für einen Regelbetrieb müsse allerdings noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dies sei mit dem neuen Polizeigesetz des Landes geplant, über das der Landtag gerade berät. Die Piratenpartei bezeichneten die Technik als "wahlloses Scanning". Konventionelle Messtechnik sei schneller, kostengünstiger und effektiver einzusetzen. Sie wollen gegen das Streckenradar vor dem Verwaltungsgericht Hannover klagen. (anw)