Lebensmittel an die Haustür: Was bei Lieferdiensten zu beachten ist

Sich Lebensmittel liefern zu lassen, ist bequem. Allerdings läuft dabei nicht immer alles rund.

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Rewe Online

Ein Lieferwagen von Rewe Online unterwegs in Köln.

(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Sabine Meuter
  • dpa
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Brot, Fisch, Käse, Gemüse und noch vieles mehr: Der Einkaufszettel ist lang, und bis er abgearbeitet ist, kann es dauern. Wer keine Zeit oder keine Lust hat, nach Feierabend durch den Supermarkt zu hetzen oder wer dazu gesundheitlich oder altersbedingt nicht in der Lage ist, der kann sich Essen und Trinken auch nach Hause liefern lassen.

Das geht einfach: Auf der Website des jeweiligen Online-Supermarktes gibt man seine Bestellung auf, und ein Bote bringt sie an die Haustür. Der Käufer muss im Laden weder nach den Produkten suchen noch sich an der Kasse anstellen oder schwere Tüten nach Hause schleppen. Die Vorteile eines Lebensmittel-Lieferdienstes scheinen auf den ersten Blick ganz klar zu überwiegen. Aber es gibt ein paar Haken.

"Die größte Herausforderung ist die Einhaltung der Kühlkette", sagt Ina Bockholt von der Stiftung Warentest in Berlin. So besteht die Gefahr, dass Kühlwaren wie Hähnchenbrust, Schlagsahne oder Mozzarella zu warm angeliefert werden. Ist die Kühlkette unterbrochen, können sich Keime vermehren. Die Folge: Die Lebensmittel verderben vorzeitig und sorgen bei einem Verzehr schlimmstenfalls für Erkrankungen. "Verbraucher sollten zu warme Produkte direkt beim Händler reklamieren, etwa per Telefon oder E-Mail", rät Bockholt.

Nicht nur zu warme Produkte können Kunden beanstanden, sondern zum Beispiel auch schimmelige Ware. "Der Kunde hat grundsätzlich ein sogenanntes Mängelgewährleistungsrecht", erklärt Christian Böttcher vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandwerks in Berlin. Dieses Recht kann je nach Lebensmittel-Lieferdienst unterschiedlich gestaltet sein. "Bei einigen Diensten kann mangelhafte Ware über die Kundenhotline beanstandet werden, bei anderen erfolgt die Reklamation direkt beim Boten", so Böttcher.

Ein sonst übliches 14-tägiges Widerrufsrecht ist bei Lebensmitteln aus Gründen des Gesundheitsschutzes weitgehend ausgeschlossen, sofern es sich um frische Waren handelt. Das ist in Paragraf 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Ausgenommen sind verpackte und haltbare Lebensmittel wie etwa in Konserven, für die ein Widerrufsrecht besteht, wenn sie ungeöffnet sind. Eine weitere mögliche Einschränkung bei Lebensmittel-Lieferservices: "Das Zeitfenster, in denen die Waren nach Hause geliefert werden, kann je nach Anbieter unterschiedlich sein", erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wird eine feste Zeit vereinbart und der Lieferdienst hält sich auch daran, dann ist alles im grünen Bereich. Heißt es indes: "Wir liefern Ihnen die Waren zwischen 14.00 und 16.00 Uhr", kann dies für einen unter Zeitdruck stehenden Verbraucher problematisch sein.

Außerdem fällt durch die Lieferung Verpackungsmüll an. Online gekaufte Lebensmittel erreichen den Kunden entweder in Tüten oder in Mehrweg-Transportkisten. Mitunter kommt die Ware auch im Postpaket aus Pappe. "Häufig schützen Folien aus Kunststoff oder Packpapier Empfindliches wie Eier oder Glasflaschen zusätzlich vor Bruch", erläutert Bockholt. Händler, die teils in Papier und teils in Kunststoff verpacken, verursachen einen Müllmix, der für den Kunden oft mühsam zu sortieren ist. "Optimal ist es natürlich, wenn der Lieferdienst den Müll gratis wieder mitnimmt", so Bockholt. Verbraucher sollten sich danach bei ihrem Anbieter erkundigen.

Wirklich preisgünstig ist das Einkaufen von Lebensmitteln über einen Lieferdienst nicht. "Unmittelbar im Laden ist zumeist die Auswahl an günstigen Handelsmarken größer als im Online-Angebot", erklärt Tryba. Viele Anbieter setzen einen Mindestbestellwert voraus. Oft liegt er bei 40 Euro. Hinzu kommen Liefergebühren, die bei mehr als fünf Euro liegen können. "Teils verringern sich ab einer bestimmten Bestellsumme die Liefergebühren oder sie fallen ganz weg", sagt Bockholt. Einige Anbieter erheben für Gekühltes eine Extra-Gebühr. Es können also einige zusätzliche Kosten entstehen.

«Rechnen muss es sich für beide Seiten, sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden», erklärt Böttcher. Kommissionierung, Verpackung und Lieferung der Produkte führen beim Unternehmen zu höheren Kosten, die einkalkuliert werden müssen. "Den meisten Kunden ist jedoch bewusst, dass ihre Zeit- und Aufwandsersparnis aktuell in der Regel noch eingepreist oder mit einer Zusatzgebühr belegt werden muss."

Entscheidet sich ein Verbraucher für einen Lieferdienst, muss er sich unter Umständen längerfristig vertraglich binden. Es gibt Abo-, Zeit- oder Flatrate-Modelle. Details sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu finden.

Lebensmittel-Lieferservices sind bislang nur eine Ergänzung des Einzelhandels. Rund 37.000 Lebensmittelgeschäfte gibt es laut Böttcher in Deutschland. "Der nächste Supermarkt oder Discounter ist durchschnittlich in dreieinhalb Auto-Minuten erreichbar". Hingegen betrug der Marktanteil von Online-Supermärkten laut Stiftung Warentest 2017 ein Prozent am gesamten Lebensmittelumsatz. Die Anbieter loten gerade ihre Möglichkeiten aus und tüfteln an Konzepten für die Lieferungen – etwa im Autokofferraum. "Ob das der Bringer ist, wird die Zukunft zeigen", sagt Bockholt. (olb)