Gericht erklärt US-Mobilfunk-Auktion für ungültig

Nach Auffassung eines US-Berufungsgerichts verstieß die US-Mobilfunk-Versteigerung im Januar dieses Jahres gegen geltendes Konkursrecht.

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Von
  • David Adamczewski

Das US-Berufungsgericht für den District of Columbia hat die US-Mobilfunk-Versteigerung vom Januar dieses Jahres für ungültig erklärt. Nach einer Meldung des Wall Street Journals gehörte ein Großteil der versteigerten Lizenzen dem Mobilfunk-Anbieter NextWave Telecom, der bereits 1998 Konkurs angemeldet hatte. Bei der Auktion hatten die US-Mobilkfunk-Betreiber 422 Frequenzen für über 16 Milliarden US-Dollar ersteigert, um Netzkapazitäten auszubauen oder Lücken in ihrem Netz zu schließen.

Die Rechtmäßigkeit der Auktion der Federal Communications Commission (FCC) war anschließend von Konkurs-Experten bezweifelt worden. Die FCC hatte jedoch mit dem Argument gekontert, sie sei "als regulierende Behörde nicht an geltendes Konkursrecht gebunden". Nach Informationen der Financial Times hat das Berufungsgericht genau diese Ansicht jetzt widerlegt: "Auch Bundesbehörden müssen sich an die grundlegenden Regeln des Konkursrechts halten", begründete das Berufungsgericht seine Entscheidung. Zudem hat die FCC nach Meinung des Gerichts ihre Macht als Regulierungsbehörde und gleichzeitiger Gläubiger von NextWave missbraucht. Sollte das Urteil Bestand haben, müssten die Mobilfunkbetreiber ihre Lizenzen zurückgeben. (daa)