Bundesnetzagentur schreibt Preisansagen für internationale Handygespräche vor

Zum Schutz vor Rückruf-Fallen schreibt die Bundesnetzagentur erneut bei bestimmten Ländern Preisansagen für internationale Handygespräche vor.

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Telefonat

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert/Symbolbild)

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  • dpa

Zum Schutz vor teuren Handy-Kostenfallen führt die Bundesnetzagentur bei bestimmten internationalen Vorwahlen die Pflicht zur kostenlosen Preisansage wieder ein. Dies gilt für 56 Länder, deren internationale Ländervorwahl bei einem schnellen Blick aufs Display leicht mit einer deutschen Ortsvorwahl verwechselt werden können. Als Beispiel nennt die Behörde Madagaskar, dessen Vorwahl 00261 leicht mit Koblenz (0261) verwechselt werden könnte.

Eine zunächst auf ein Jahr befristete Verpflichtung zur Preisansage bei internationalen Vorwahlen mit Verwechslungsgefahr war zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen. Allein im Januar 2019 seien dann 14.000 Beschwerden von Verbrauchern zu sogenannten Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur eingegangen - der Behörde zufolge ein neuer Rekord.

Vor diesem Hintergrund werde die Preisansage nun erneut angeordnet. Sie muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens 1. März 2019 umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesnetzagentur bereits in den letzten Wochen Verbote zur Berechnung und Eintreibung der Anrufe ausgesprochen.

Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach wird sofort aufgelegt. Ziel der Anrufer ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden lange in der Leitung zu halten, um von den generierten Verbindungsentgelten zu profitieren. Telefonkunden können über ein Webformular Ping-Anrufe der Bundesnetzagentur melden. (ktn)