Verkauf politischer Einstellungen durch Österreichische Post war unzulässig

Die Datenschutzbehörde hält es für illegal, dass die Österreichische Post die angebliche Parteiaffinität von Österreichern verkauft hat.

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Zeichnung einer Stimmabgabe

(Bild: gemeinfrei)

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Die Österreichische Post AG betreibt seit Jahren Datenhandel. Bis Januar zählten dazu auch Angaben über die angebliche Parteiaffinität von 2,2 Millionen Österreichern. Nun hat die Datenschutzbehörde (DSB) des Landes festgestellt, "dass diese Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen nicht verarbeitet werden dürfen."

Die DSB hatte das Prüfverfahren selbst eingeleitet, nachdem das Magazin Addendum über den Handel der Post mit berechneter Zuneigung zu politischen Parteien berichtet hatte. Die Behörde ordnet an, dass die Post die Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen hat – es sei denn, die Betroffenen haben eingewilligt, oder die Daten sind Teil eines laufenden Auskunftsverfahrens. Denn jedermann hat das Recht, von der Post gebührenfrei Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen.

Post zieht vor Gericht

Überdies hat die Datenschutzbehörde festgestellt, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung für die gegenständliche Datenverarbeitung sowie der Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mangelhaft seien. Diese Mängel soll die Post nun bereinigen.

Das Unternehmen hat bereits als Reaktion auf die Berichterstattung in den Medien im Januar angegeben, den Verkauf der berechneten Angaben über politische Einstellungen einzustellen. Dennoch beharrt die Post darauf, keine Vorschriften verletzt zu haben. Sie wird Rechtsmittel gegen die Anordnung der DSB erheben.

Mit anderen Daten über Österreicher macht die Österreichische Post weiterhin Geschäfte. Neben Adressen gehören dazu Mutmaßungen wie etwa über Spendenbereitschaft, Vorliebe für Biolebensmittel oder bestimmte sportliche Betätigungen.

Daten sammeln darf das Unternehmen, weil es einen Gewerbeschein für Adresshandel gelöst hat. Weitergeben darf es die gesammelten Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen. Diese Zustimmung holt sich die Post laufend in Kleingedrucktem: Bei Anmeldungen zu Mailinglisten, Teilnahmen an Gewinnspielen sowie bei Nachsendeaufträgen.

Letzteres wird von Datenschützern besonders kritisch gesehen. 2001 wurde die Österreichische Post für ihren Datenhandel mit einem österreichischen Big Brother Award bedacht, 2008 erhielt sie sogar den Ehrenpreis für das "lebenslange Ärgernis". (ds)