Baggerblockade: Polizeigewahrsam wegen verweigerter Identitätsfeststellung

Baggerbesetzer verweigerten ihre Identitätsfeststellung. Die Polizei nahm sie für mehr als einen Tag in Haft und beruft sich auf das neue Polizeigesetz NRW.

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Polizeigewahrsam wegen verklebter Fingerkuppen

Im Tagebau Garzweiler blockierten Aktivisten einen Bagger.

(Bild: Ende Gelände)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Nach einer Baggerbesetzung im Tagebau Garzweiler wurden Aktivisten nach dem neuen Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen in Polizeigewahrsam genommen, weil sie ihre Identifizierung verweigerten. In Brandenburg wurden Baggerbesetzer aus demselben Grund in U-Haft genommen.

Vier Besetzer eines Braunkohlebaggers im Tagebau Garzweiler müssen bis Donnerstag in Polizeigewahrsam bleiben. Das Amtsgericht Erkelenz hatte dies auf Basis des neuen nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes entschieden, wie die Neue Ruhr Zeitung (NRZ) berichtete. "Damit wird das neue Polizeigesetz in dieser Form erstmalig angewandt", erklärte die Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen.

Die bereits am Samstag Festgenommenen hatten sich geweigert, ihre Personalien feststellen zu lassen. Außerdem konnten ihre Fingerabdrücke nicht genommen werden, weil sie verklebt waren. Sie sollen jedoch der Polizei freiwillig zur Wache gefolgt sein. Bislang konnten Personen nur bis zum Ablauf des folgenden Tages festgehalten werden. Nach dem neuen Polizeigesetz dürfen Personen bis zu sieben Tage in Gewahrsam gehalten werden, wenn sie ihre Personalien nicht nennen.

Das Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen", dem Attac, die Linke und mehrere Juristenverbände angehören, kritisierte die Gerichtsentscheidung als "unverhältnismäßig". In den vergangenen Jahren sei es regelmäßig zu Freisprüchen gekommen, wenn es um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs ging. Der entsprechende Paragraf zur Identitätsfeststellung richte sich "gegen soziale Bewegungen und eine kritische Zivilgesellschaft", sagt Bündnis-Sprecherin Sabine Lassauer. Dabei sei die Regelung mit Verweis auf "Terrorabwehr" eingeführt worden.

Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei hingegen betonte, dass das Polizeigesetz für alle Menschen in NRW gelte. Das nordrhein-westfälische Innenministerium sagte gegenüber der NRZ, dass die neue Befugnis wegen dieser Fälle eingeführt worden sei. Die Betroffenen "brauchen nur ihre Identität preiszugeben. Dann werden sie sofort entlassen."

Ähnliche Proteste in der Lausitz waren von der dortigen Staatsanwaltschaft und Polizei vor drei Jahren noch liberaler behandelt worden. Nach Angaben der taz hielt die Polizei Cottbus 2016 das Besetzen von Großgeräten für "nicht strafrechtlich relevant". Diese Einschätzung hat sich seither verändert: Dort sitzen drei Baggerbesetzer nach Angaben der Initiative "Ende Gelände" seit einer Woche in der JVA Cottbus wegen Hausfriedensbruch und Identifizierungsverweigerung in U-Haft. Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts Cottbus, dass zur Identitätsfeststellung eine Untersuchungshaft von bis zu zwei Monaten nach Paragraf 113 Strafprozessordnung möglich sei. (olb)