Gericht erklärt Bodycam-Aufnahmen für zulässiges Beweismittel

Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bodycam-Aufnahmen von Polizisten als Beweismittel in Prozessen herangezogen werden dürfen.

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Bodycam

(Bild: dpa, Boris Roessler/Archiv)

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  • dpa

Aufnahmen aus der Bodycam-Kamera einer Polizistin sind als Beweis vor Gericht verwertbar, auch wenn die Kamera gar nicht hätte aufnehmen sollen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Freitag nach Angaben einer Sprecherin beschlossen. Die Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams waren erst vor zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt worden. Die neuen Körperkameras sollen dem Schutz der Polizisten dienen.

Im konkreten Fall ist eine 60-Jährige wegen Tötung ihres Ehemanns angeklagt. Eine Polizistin, die nach Eingang des Notrufs mit einem Kollegen zuerst die Wohnung der Eheleute betreten hatte, hatte dabei die Kamera eingeschaltet. Der Verteidiger der Angeklagten hatte argumentiert, die Beamtin hätte die Aufnahmen stoppen müssen, als sie am Ort des Geschehens festgestellt hatte, dass keine Gefahr bestand.

Das sah auch das Gericht so. Es sei aber "lebensnah", dass die Beamtin in der Situation vergessen habe, die Kamera abzustellen. Ein Beweisverwertungsverbot ergebe sich daraus dennoch nicht. Die Videoaufnahmen wurden nach Bekanntgabe des Beschlusses im Prozess gezeigt.

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Notfalls werde der Bundesgerichtshof in der Revision über die Zulässigkeit der Aufnahmen als Beweismittel entscheiden müssen, sagte Verteidiger Nicolai Mameghani auf Anfrage. Er strebe einen Freispruch für seine Mandantin an.

Mameghani hatte für die Angeklagte erklärt, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. Der Ehemann habe seiner Frau in der Küche auf die Schulter geschlagen. Er sei dabei selbst in Socken auf glattem Boden ausgerutscht und auf sie gestürzt. Weil sie gerade Brot schnitt, habe die Frau ein Messer in der Hand gehalten. Beide seien zu Boden gefallen. Das Messer habe sich in den Bauch des Ehemanns gebohrt. Er war verblutet.

Das Geschehen hatte sich am 20. Mai vergangenen Jahres in Düsseldorf in der Wohnung des Ehepaars abgespielt. Das Paar soll zuvor einen Streit gehabt haben, weil er länger in einer Kneipe bleiben wollte und sie auf den Heimweg gedrängt habe. "Deswegen bringt man aber niemanden um", sagte Mameghani.

Die Polizistin soll die Kamera etwa eine halbe Stunde lang eingeschaltet gehabt haben. Das Verhalten der Angeklagten, die dabei gefilmt worden war, soll diese aus Sicht der Staatsanwaltschaft belasten. (tiw)