Online-Handel: EU-Kommission macht gegen irreführende Lockvogelangebote mobil

Verbraucher erhalten beim Online-Kauf oft ungenaue Informationen über Preise und Rabatte, hat eine EU-weite Kontrolle von 560 E-Commerce-Seiten ergeben.

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Online-Handel: EU-Kommission macht gegen irreführende Lockvogelangebote mobil

(Bild: pixabay.com)

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Bei reißerisch angepriesenen Knallerpreisen im Internet ist Vorsicht geboten. Oft halten die tatsächlichen Angebote bei Online-Shops nicht, was die Werbung verspricht. Zu diesem Resultat kommen Verbraucherschutzorganisationen nach einer europaweiten, von der EU-Kommission koordinierten Prüfaktion, mit der sie im November 560 Online-Händlern auf den Zahn fühlten. Etwa 60 Prozent dieser Websites standen nicht im Einklang mit den EU-Verbrauchervorschriften. "Unregelmäßigkeiten" gab es hauptsächlich bei der Art und Weise, wie Preise und Sonderangebote dargestellt wurden.

Die Mitglieder des europäischen Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz haben bei dem Test herausgefunden, dass bei über 31 Prozent oder 431 E-Commerce-Seiten mit Preisnachlässen die vermeintlichen Vergünstigungen nicht echt waren oder der angeblich berechnete Rabatt nicht nachvollziehbar war. Bei 39 Prozent der kontrollierten Händler, bei denen die zu zahlende Endsumme höher als der ursprünglich ausgewiesene Preis war, gab es keine genauen Angaben zu unvermeidbaren Zusatzgebühren für die Lieferung oder die Zahlungsweise sowie zu Buchungsgebühren und sonstigen Aufschlägen.

Das EU-Verbraucherrecht verpflichtet Anbieter eigentlich, Preise einschließlich aller obligatorischen Kosten anzugeben. Wenn nicht alle einschlägigen Faktoren im Voraus ermittelt werden können, müssen sie dem Kunden trotzdem spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung angezeigt werden.

Bei 59 Prozent der überprüften Shops fehlte ein leicht zugänglicher Link zu einer Plattform für die Online-Streitbeilegung, der nach EU-Recht ebenfalls vorgeschrieben ist. Solche Portale sollen es Kunden und Online-Händlern ermöglichen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Bei fast 30 Prozent der Websites gab die Art und Weise der erforderlichen Information über das Widerrufsrecht der Verbraucher "Anlass zur Beanstandung".

Die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten und Versäumnisse müssen nun von den betroffenen Anbietern korrigiert beziehungsweise beseitigt werden, nachdem die beteiligten Behörden sie durch "eingehende Untersuchungen" bestätigt haben. Die einbezogenen Verbraucherschutzorganisationen der Mitgliedsstaaten werden laut der Kommission "im Wege ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren" dafür sorgen, dass die Vorschriften vollständig eingehalten werden.

"Online-Shopping bietet Verbrauchern zahlreiche interessante Angebote", erklärte Justizkommissarin Věra Jourová. Es dürfe aber nicht angehen, dass mehr als die Hälfte der begutachteten Websites die Verbraucher in die Irre führten. Derartige unlautere Geschäftspraktiken gelte es jetzt in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu unterbinden. Das Netzwerk führt unter der Ägide der Brüsseler Regierungsinstanz regelmäßig vergleichbare Kontrollen durch, die unter anderem auch schon Fluggesellschaften, Vergleichsportale sowie Anbieter von Reisen, Online-Tickets oder Telekommunikationsdiensten betrafen.

(tiw)