USA geben Weitergabe von Terror-Watchlist zu

Hunderte private Einrichtungen haben Zugriff auf eine riesige Liste Terrorverdächtiger – entgegen jahrelanger Beteuerungen. Das geht aus Gerichtsakten hervor.

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USA gestehen Weitergabe von Terroristen-Watchlist

Rundsiegel des Terrorist Screening Centers

(Bild: FBI)

Lesezeit: 3 Min.

US-Behörden führen eine sehr lange Liste von Terroristen und Terrorverdächtiger. Jedes Jahr kommen zu der KST (Known or Suspected Terrorists) genannten Liste hunderttausende Einträge hinzu; die meisten genannten Personen dürften völlig unschuldig sein. Seit Anbeginn hat die US-Regierung abgestritten, dass die KST-Liste auch an private Einrichtungen weitergegeben wird. Diese Darstellung war falsch.

Das ist in einem seit bald drei Jahren laufenden Gerichtsverfahren ans Tageslicht gelangt. Tatsächlich hat das FBI derzeit mindestens 1441 Zugriffskonten an private Einrichtungen vergeben. Sie müssen sich an eine "Security Policy" halten. Manche Einrichtungen haben mehr als ein Konto. Dazu kommen wohl noch Datenweitergaben durch das Ministerium für Heimatsicherheit (DHS) in nicht bekanntem Umfang.

Zu den Einrichtungen mit Zugriff auf die KST-Liste zählen Gefängnisse in privater Hand, private Sicherheitsdienste für Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen, private Polizeibehörden privater Universitäten und Eisenbahnen, private Firmen, die Angeklagte vor einem Strafverfahren oder während ihrer Bewährung betreuen, private Notrufzentralen, im Auftrag von Strafverfolgern tätige Datenverarbeiter, im Auftrag von Städten tätige private Ankläger sowie "andere Einrichtungen, die in ähnlicher Weise Leistungen für die Strafverfolgung" erbringen. Das geht aus einer kurzen Eingabe hervor, die das Gericht dem Terrorist Screening Center der USA abgerungen hat.

Das Gerichtsverfahren wurde von der Bürgerrechtsorganisation CAIR (Rat für Amerikanisch-Muslimische Beziehungen) angestrengt. Etwa zwei Dutzend Kläger fühlen sich durch einen Eintrag in der KST-Liste in ihren Rechten verletzt: Es gäbe keine Information über die Eintragung, kein adäquates Verfahren zur Streichung, und sie seien auf Reisen mühsamen Screenings ausgesetzt. Außerdem schädige die Eintragung ihren Ruf, was zu schlechteren Chancen für Bildung und auf dem Arbeitsmarkt führe. Darüber hinaus verletze die KST-Liste das in der Verfassung verankerte Recht auf ordentliche Verfahren (Fifth Amendment) und andere Gesetze.

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Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden gezielt US-Persönlichkeiten muslimischen Glaubens überwacht.

Beklagt sind führende Vertreter des FBI, des Terrorist Screening Centers, des Grenz- und Zollbehörde CBP, des National Counterterrorism Centers, der Verkehrssicherheitsbehörde TSA sowie jener Abteilung des Ministeriums für Heimatsicherheit, die sich mit "Abhilfe" für zu Unrecht verdächtigte Reisende befassen soll. Das Verfahren heißt Elhady v. Kable (ursprünglich Elhady et al v. Piehota) und ist am US-Bundesbezirksgericht für Ostvirginia unter dem Az. 1:16-cv-00375 anhängig.

Die US-Regierung will so wenig Informationen preisgeben wie möglich und hat erreicht, dass die meisten Vorwürfe abgewiesen wurden. Prozessiert wird aber noch über die Vorwürfe der Rufschädigung sowie der Verletzung der Reisefreiheit und des Rechts auf ein ordentliches Verfahren. Die juristische Fakultät der Universität Michigans hat eine Zusammenfassung des Verfahrensverlauf mit Stand vom November veröffentlicht.

Der CAIR bezeichnet die KST-Liste als illegal und fordert eine parlamentarische Untersuchung. Die Watchlist "ist ein Profiling einer religiösen Minderheit", sagte Nihad Awad vom CAIR, "Private Daten von Staatsbürgern und Ausländern an Firmen weiterzugeben ist illegal und ungeheuerlich".

(ds)