Euro 6: Deutschland klagt vor dem EuGH

Deutschland zieht im Streit über die Abmilderung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße vor den EuGH. Wie der EuGH mitteilte, schlossen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts ein

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(Bild: Pillau)

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  • dpa

Ungarn und Deutschland wehren sich gegen strengere Grenzwerte für Autos mit der Abgasnorm Euro 6.

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Deutschland zieht im Streit über die Abmilderung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße vor den Europäischen Gerichtshof. Wie der EuGH am Dienstag (26. Februar 2019) mitteilte, schlossen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts ein. Ohne den Gang in die nächste Instanz wären im kommenden Jahr deutlich strengere Grenzwerte für Autos der Norm Euro 6 gekommen. (Aktenzeichen C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P)

Das EU-Gericht hatte im Dezember 2018 entschieden, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro 6 zu unrecht einseitig neu berechnet habe. Dabei geht es um die Erweiterung der Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE. Die EU-Kommission wollte den Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten strenge Fahrverbote.

Das EU-Gericht urteilte, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Zudem müsse die Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden. Eine Sprecherin der EU-Kommission hatte am vergangenen Freitag die Rechtsmittel angekündigt. Gleichzeitig stellte sie in Aussicht, die Behörde werde einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das Europaparlament und die EU-Staaten als Gesetzgeber miteinbezieht. (mfz)