Volkszählung 2021: Bundesregierung befürwortet Zensus für eine Milliarde Euro

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um den für 2021 geplanten Zensus durchführen zu können. Der Vorlauf ist umstritten.

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Volkszählung 2021: Bundesregierung befürwortet Zensus für eine Milliarde Euro

(Bild: zensus2021.de)

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Weichen für den Zensus 2021 gestellt und für einen Gesetzentwurf gestimmt, auf dessen Basis die "Volkszählung" in zwei Jahren durchgeführt werden soll. Wie beim jüngsten Zensus 2011 ist demnach eine "registergestützte Erhebung" geplant. Zu einem großen Teil sollen bereits vorhandene Verwaltungsinformationen wie insbesondere Melderegisterdaten genutzt werden. Zusätzlich ist eine "Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis" vorgesehen, um die Informationen abzugleichen und zusätzliche zu erheben.

Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Zählung durchzuführen. Die Daten stellen laut dem Bundesinnenministerium aber auch "eine wichtige Planungsgrundlage für die Erfüllung staatlicher Aufgaben in Bund, Ländern und Gemeinden" dar. Dies betreffe vor allem die Bereiche Bevölkerung und Demografie, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.

Dafür will der Staat tief in seine Taschen greifen: Den "einmaligen Aufwand" bei Bund und Ländern beziffert die Regierung laut dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 auf "rund 994 Millionen Euro", wobei den Löwenanteil von etwa 722 Millionen die Länder tragen müssen. Den Bürgern entstehe ein Zeitaufwand von rund 8,2 Millionen Stunden sowie circa 3,1 Millionen Euro Sachaufwand. Die Wirtschaft werde mit Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von rund 10 Millionen Euro belastet.

"Ein umfassendes Konzept des Datenschutzes und der Datensicherheit" entspreche laut Innenministerium den Vorgaben des Grundgesetzes und der DSGVO. Die im Zensus erhobenen Informationen einzelner Bürger dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden. Daten wie Namen und Adresse würden so bald wie möglich wieder gelöscht und die Ergebnisse in statistischen Darstellungen ohne Personenbezug veröffentlicht.

Schon gegen einen Mitte Januar angelaufenen Test hatten Datenschutzaktivisten aber einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Sie wollten verhindern, dass für den reinen Probebetrieb die Meldedaten aller Bundesbürger mit Klarnamen einschließlich Angaben zur Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften oder einem möglichen Migrationshintergrund zentral zusammengeführt werden. Die Karlsruher Richter lehnten das Begehr zunächst ab; nun soll eine Verfassungsbeschwerde folgen. (anw)