Tempolimit für E-Scooter

Die E-Scooter kommen – spätestens ab Juni sind sie in Deutschland zugelassen. Kein großer Schritt für die Menschheit, aber vielleicht ein kleiner für den Umweltschutz.

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Von
  • Cosima Ermert
  • Cosima Ermert

Lautes Klappern kündigt sie an: Erwachsene Menschen, die auf Kleinstrollern durch die Stadt düsen. Stau vor den Türen der U-Bahn ist keine Seltenheit, weil sich Scharen an Rollernden zum Aufklappen ihres Gefährts hinhocken. Eingequetschte Finger im Scharnier, aufgeschlagene Knöchel wegen unkontrolliertem Ausscheren des Trittbretts an der Bürgersteigkante.

Der Cityroller – das Laufrad für Erwachsene - war genau wie iPods, Nordic-Walking-Stöcke und Crocs Trendobjekt in den 2000ern. Jetzt erheben sich die super dynamischen Tretroller für den junggebliebenen Städter jedoch wieder aus ihrem Grab. Reanimiert mit einer Batterie.

Die so genannten E-Scooter sind elektrisch betriebene Miniroller, die unkompliziert zusammengeklappt werden können. Lästiges einseitiges Treten fällt dabei weg, die Geschwindigkeit kann einfach eingestellt werden. Das hat jedoch seinen Preis. Ein elektrischer Cityroller ist mit einem Gewicht von 12 Kilo aufwärts nicht nur sehr viel schwerer als sein mechanischer Vorgänger, sondern auch deutlich teurer. Einen durchschnittlichen Cityroller gibt es ab 60 Euro, beim E-Scooter kann das schon locker das Fünffache sein. Was man nicht alles tut, um schweißfrei zur Arbeit zu kommen.

In Großstädten wie Lissabon, Paris und London können Touristen schon länger mit den elektrischen Tretrollern Sehenswürdigkeitenabklappern. Im Deutschland durfte man bisher nicht öffentlich E-Scooter fahren, weil eine gesetzliche Regelung fehlte. Am 26. Februar hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Verordnungsentwurf auf ihrer Website veröffentlicht – inklusive Bußgeldkatalog. Das Ministerium hat sich sogar zu einem Tempolimit hinreißen lassen. 20 Stundenkilometer sind die Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen. Auf Gehwegen dürfen sogar nur Modelle mit Höchstgeschwindigkeiten von weniger als 12 km/h gefahren werden.

Genau wie der Cityroller doch eher ein Kinderspielzeug ist, muss man auch zum Führen der E-Scooter nicht volljährig sein. Die Bürgersteigvariante ist ab 12 Jahren freigegeben, Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h ab 14 Jahren. Sogar ein Verkehrsschild für Bereiche, in denen E-Scooter zugelassen sind, ist in Planung. Eine Frage mehr für die theoretische Führerscheinprüfung.

Um legal zu Rollern braucht es jedoch eine Versicherung. Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar hinten am E-Scooter angebracht werden. Diskutiert wurde unter anderem auch eine Helm- und Führerscheinpflicht, jedoch wieder verworfen. Mit einem Fahrrad können die 20 km/h schließlich auch geknackt werden. Und da schränkt ja auch noch kein unmodischer Lebensretter die Unversehrtheit der aufwändig frisierten Haarpracht ein.

Über die Ästhetik eines E-Scooters lässt sich streiten. Wenn er aber Menschen dazu motiviert, mehr öffentlichen Nahverkehr zu nutzen oder das Auto einmal stehen zu lassen, erfüllt er seinen Zweck. Auch wenn dafür die 2000er auferstehen.

(cose)