Melissa-Autor: Verurteilung ungewiss
Der Autor des vor zwei Jahren wütenden Melissa-Wurms wurde noch nicht verurteilt, obwohl er sich bereits im Dezember 1999 schuldig erklärt hatte.
David Smith, Autor des vor zwei Jahren wütenden Melissa-Wurms, wurde noch nicht verurteilt. Bereits im Dezember 1999 hatte er sich schuldig bekannt, aber ein Urteilsspruch fehlt bis heute. Damals hatte Smith zugegeben, mit Melissa einen Schaden von 80 Millionen US-Dollar verursacht zu haben – dieser Schaden, zusammen mit anderen Vereinbarungen zu dem Schuldeingeständnis, ergäbe nach amerikanischem Recht eine Gefängnisstrafe zwischen 46 und 57 Monaten. Seit Dezember 1999 befindet sich Smith auf freiem Fuß – gegen eine Kaution von 100.000 US-Dollar.
In einem Bericht auf Securityfocus.com wundert sich Kevin Poulsen über die Verzögerung: Bereits zum fünften Mal wurde der Urteilsspruch vertagt, der nächste Termin ist für den 10. September 2001 angesetzt. Rechtsexperten spekulieren schon, dass Smiths Anwalt und die Ankläger die privaten Verhandlungen über die Schadenshöhe wieder aufgenommen haben – das Schuldeingeständnis lässt Smith auch noch die Option offen, auf ein geringeres Strafmaß zu plädieren, da er den Schaden nicht absichtlich hervorgerufen hat.
"Es ist zwar ungewöhnlich, dass es so lange dauert, aber die Einzelheiten zur Verurteilung können in einem solchen Fall äußerst verwirrend sein", sagte Mark Rasch, ehemaliger Assistent des US-Staatsanwalts, der sich schon Anfang 1990 mit Computerkriminalität beschäftigte. Das Büro der Staatsanwaltschaft hält sich jedenfalls bedeckt; Anrufe von Securityfocus blieben über die vergangenen sechs Monate unbeantwortet. Smith selbst will keinen Kommentar zu den Verzögerungen abgeben. (pab)