Umweltfreundlicher Verkehr: Es wird eng

Lastenräder und Elektroroller drängen auf ohnehin schon unterdimensionierte Radwege. Es wird schlimmer, bevor es besser wird.

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Umweltfreundlicher Verkehr: Es wird eng

(Bild: Gazelle)

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Ist das noch ein Lastenrad oder eher ein pedalbetriebener Sattelschlepper? Das schwedische Velove Armadillo sprengt alle Kategoriengrenzen: vorn Liegerad, dahinter bis zu drei Achsen, sechs Räder, zwei Kubikmeter Ladevolumen und rund 350 Kilogramm Zuladung.

Andere Anbieter haben ähnliche Kaliber im Programm: Der niederländische Traditionshersteller Gazelle will 2019 ebenfalls einen dreiachsigen Sattelschlepper auf den Markt bringen. Das Rytle aus Bremen kann am Heck mannshohe Rollcontainer aufnehmen. Schon fast wie ein kleines Auto wirkt der Loadster des Berliner Start-ups Citkar mit seinen vier Rädern und seiner halb geschlossenen Kabine. Daneben gibt es noch futuristische Velomobile wie PodRide, Podbike oder Veemo – einsitzige Personentransporter mit komplett geschlossenen Kabinen.

Sie alle eint ein Feature: schlichte 250-Watt-Motoren, welche die Tretkraft nur bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützen – so wie bei jedem gewöhnlichen Pedelec. Denn mit dem schwachen Pedelecmotor gelten die Lastenräder rechtlich als normale Fahrräder. Das bedeutet: keine Zulassung, keine Versicherung, kein Führerschein, keine Helmpflicht. Vor allem aber dürfen sie auf Radwegen fahren – und damit am Stau vorbei.

Ein höheres Spitzentempo würde etwa in Berlin wenig bringen, wenn man sich dafür mit den Autos im Stop-and-go-Verkehr bewegen müsste, sagt Sven Kindervater, bei Citkar für Marketing und Strategie verantwortlich. Kein Wunder, dass praktisch alle großen Paketdienste solche Lastenpedelecs einsetzen. Zudem subventioniert der Bund gewerbliche Nutzer mit bis zu 2500 Euro pro Rad. Einige Städte und Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt.

8 bis 23 Prozent aller Fahrten von Lieferwagen bis 3,5 Tonnen lassen sich durch Lastenräder erledigen, hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) 2016 in einer Studie für das Bundesverkehrsministerium errechnet. Für die Luft in den Städten ist das zweifellos ein Gewinn. Auch Autofahrer werden sich freuen, wenn ihnen weniger Lieferwagen die Straße versperren. Auf den Radwegen hingegen dürfte es eng werden, schließlich sind die Lastenpedelecs oft mehr als drei Meter lang und wiegen beladen bis zu einer halben Tonne. Und sie sind nicht die Einzigen, die 2019 auf den Radweg drängen.

Im Frühjahr will das Bundesverkehrsministerium solche "Elektrokleinstfahrzeuge" für den Straßenverkehr zulassen. Voraussetzungen: Sie haben eine Lenk- oder Haltestange, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde sowie eine maximale Leistung von 500 Watt (1200 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen). Auch für Geräte ohne Lenkstange wie E-Skateboards, einachsige Hoverboards oder Monowheels plant das Bundesverkehrsministerium einen eigenen rechtlichen Rahmen.

Das US-Start-up Bird hat bereits angekündigt, in Bamberg ab Frühjahr 2019 hundert Leihroller zu stationieren. Andere Verleiher sind ebenfalls startklar. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf dürfen die rund 15 Kilogramm schweren Roller nur mit Versicherungskennzeichen und Mofa-Führerschein bewegt werden – aber auf Radwegen unterwegs sein.

"Die vorhandene Fahrradinfrastruktur reicht nicht einmal aus, den vorhandenen einfachen Fahrrad- und Pedelecverkehr sicher abzuwickeln", wettert der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC). "Für City-Logistik per Lastenrad im größeren Stil ist sie vollkommen ungeeignet." Um das Potenzial von Lastenrädern zu entfalten, bräuchte man "vier Meter breite Radwege an Hauptachsen, Fahrradstraßen ohne Durchgangsverkehr, Radvorrangrouten und Radschnellwege für zügige Fahrten über längere Distanzen". Es müsse zudem möglich sein, mit einem zweispurigen Lastenrad eine radfahrende Familie mit Kindern gefahrlos zu überholen.

Die DLR-Studie schlägt in dieselbe Kerbe: "Das in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen festgelegte Regelmaß von zwei Metern Breite lässt ein Überholen von mehrspurigen Lastenrädern nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zu." Bei den Vorgaben zur Radweggestaltung sollte man die Anforderungen von Lastenrädern daher "stärker als bisher berücksichtigen". Dazu gehörten vor allem eine "möglichst umwegfreie Wegeführung" sowie eine ausreichende Dimensionierung von Radwegen und Abstellanlagen. Bisher geschehe dies "erst ansatzweise".

Auf die Autofahrbahn ausweichen dürfen sie in der Regel dennoch nicht. In Deutschen Städten müssen Radler die Radwege benutzen, wenn sie zur Verfügung stehen. Eine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht nur vor, mehrspurige Lastenräder auf der Fahrbahn zu tolerieren, wenn die Benutzung des Radwegs "unzumutbar" sei. Das Kriterium dürfte künftig sehr großzügig ausgelegt werden. Laut DLR nutzen Lastenradler diese Möglichkeit bereits "extensiv". Die Autoren der Studie empfehlen dem Bund, "diese Möglichkeit auch für einspurige Lastenräder zu prüfen".

Das Bundesverkehrsministerium lässt sich von der selbst in Auftrag gegebenen Studie nicht beeindrucken. "Eine Änderung der Radwegebenutzungspflicht ist nicht geplant", schreibt es auf Anfrage. "Die Straßenverkehrsbehörden können jedoch in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von der Radwegebenutzungspflicht genehmigen." Es droht also der Ausnahmezustand.

(grh)