Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Fernsehübertragung von Urteilen

Ende März könnte erstmals aus dem Leipziger Gericht eine Urteilsverkündung live im Fernsehen gezeigt werden.

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Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Fernsehübertragung von Urteilen

In dem Gebäude, in dem seit 2002 das Bundesverwaltungsgericht sitzt, residierte von 1895 bis 1945 das Reichsgericht.

(Bild: Bundesverwaltungsgericht)

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Von
  • dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird voraussichtlich in diesem Jahr erstmals Live-Übertragungen von Urteilsverkündungen zulassen. Die Premiere könnte eine Entscheidung über Gebühren für einen Polizeieinsatz bei Fußballspielen werden. Darüber verhandelt das Gericht Ende März.

Mehrere Fernsehsender haben Interesse an einer Übertragung des Urteils geäußert, wie Gerichtspräsident Prof. Klaus Rennert am Mittwoch sagte. Der zuständige 9. Senat müsse über die Zulassung der Kameras im Gerichtssaal noch entscheiden. Die technischen Voraussetzungen im Haus seien geschaffen worden.

Bundestag und Bundesrat hatten 2017 beschlossen, dass wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte auch live im Fernsehen und im Internet übertragen werden können. Das soll für Transparenz sorgen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 insgesamt 1344 Verfahren neu auf den Tisch bekommen. Das Gericht ist als Revisionsinstanz für die Überprüfung von Urteilen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zuständig. Zudem müssen die Leipziger Richter über große Infrastrukturvorhaben – etwa Autobahnabschnitte, Eisenbahnstrecken und Stromtrassen – in erster und letzter Instanz entscheiden. 2018 seien 47 dieser Klagen eingereicht worden, im Jahr davor waren es 42. "Das sind kleine Zahlen, aber große Verfahren", sagte Rennert. Etwa 30 Prozent der Arbeitskraft der 55 Richter werde durch die Planungssachen gebunden. (anw)