Geoblocking: Sky und Filmstudios einigen sich mit EU-Kommission

Der Pay-TV-Anbieter und US-Filmstudios verpflichten sich gegenüber der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Nutzung nicht vertraglich zu behindern.

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Sky

(Bild: dpa, Marc Müller)

Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission hat sich mit dem britischen Pay-TV-Anbieter Sky und großen US-Filmstudios geeinigt, dass die Unternehmen keine Vertragsklauseln mehr anwenden, die die Nutzung des Sky-Angebots auf Auslandsreisen verhindern. Die Studios Disney (mit Fox), NBCUniversal, Sony Pictures und Warner Bros. hatten Ende des vergangenen Jahres angeboten, auf solche Vertragsklauseln zu verzichten.

Hintergrund ist eine Kartelluntersuchung, mit der die EU-Kommission schon seit 2014 die Lizenzpraxis der US-Filmbranche unter die Lupe nimmt. Die Studios vergeben die Rechte für ihre Filme in der Regel nach Vermarktungsregionen, die zumeist entlang der Ländergrenzen verlaufen. Die Lizenznehmer müssen sich verpflichten, die Vermarktung und Nutzung der Filme über diese Grenzen hinweg zu unterbinden.

In den Lizenzverträgen gibt es entsprechende Regelungen, die das verhindern. Darin sieht die Kommission eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs innerhalb der EU. Brüssel will sicherstellen, dass einerseits die Abonnenten ihre Pay-TV-Dienste auch im Ausland nutzen können und andererseits die TV-Anbieter ihre Produkte auch grenzüberschreitend vermarkten können, wenn ein Kunde danach fragt.

Die Studios und Sky hatten angeboten, diese Klauseln nicht anzuwenden. Die EU-Kommission sieht ihre Bedenken dadurch ausgeräumt und erklärt nun die Selbstverpflichtung der Unternehmen für rechtlich bindend. Bereits 2016 hatte sich das US-Studio Paramount verpflichtet, entsprechende Klauseln nicht anzuwenden, und die EU-Kommission hat das akzeptiert.

Dass die anderen Studios nun nachziehen, dürfte mit einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zusammenhängen. Das Gericht hatte im Dezember 2018 eine Klage des französischen Pay-TV-Anbieters Canal+ und der französischen Regierung abgewiesen, in der die Kläger die Entscheidung der Kommission bezüglich Paramounts anfechten. Das Verfahren geht noch in die Berufung.

Das Geoblocking betrifft auch Streamingdienste, denn die Lizenzmodelle der Filmindustrie sind hier ähnlich. In der EU gilt seit April 2018 eine Richtlinie, derzufolge die Nutzung von Streaming-Abos im Ausland zumindest vorübergehend erlaubt sein muss. Auch die Anbieter müssen innerhalb der EU keine Lizenzen mehr für andere Hoheitsgebiete erwerben, in die ihre Abonnenten reisen. (vbr)