Artikel 13: Kostenlose Lehrmaterialien im Netz bedroht

Einer der größten Anbieter für kostenlose Unterrichtsmaterialien im Netz sieht durch die EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13 seine Existenz bedroht.

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Artikel 13: Kostenlose Lehrmaterialien im Netz bedroht

Lehrmaterialien (offline) in einer Bibliothek

(Bild: Pixabay)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Fabian A. Scherschel

Die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM) bittet Abgeordnete des Europaparlaments in einem offenen Brief darum, gegen den aktuellen Entwurf der EU-Urheberrechtsreform zu stimmen. Der gemeinnützige Verein, der lizenzierte Unterrichtsmaterialien für Lehrer zur Unterrichtsgestaltung kostenlos zur Verfügung stellt, sieht besonders durch Artikel 13 des Gesetzesentwurfs seine Existenz bedroht. Der Verein befürchtet durch das Gesetz erheblichen Verwaltungsaufwand, der durch seine ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht gestemmt werden kann. Zusätzlich würde eine Haftung der Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße die Rechtssicherheit zerstören, die Voraussetzung für den Betrieb einer solchen Plattform sei, so die ZUM.

Der Verein betont ausdrücklich, Befürworter des Urheberrechts zu sein. Man gebe sich Mühe, den Nutzern die aktuellen rechtlichen Vorlagen zu vermitteln und sie zur Einhaltung derselben zu bewegen. Viele der auf den Online-Portalen des Vereins verfügbaren Inhalte stammen von ehrenamtlich agierenden Autoren, die dem Verein die Materialien kostenfrei zur Verfügung stellen – mit der Motivation, das Lehrangebot und die Lernmöglichkeiten im Internet zu verbessern. Der Verein unterhält auch eine Reihe von Kooperationen mit kommerziellen Verlagen, die Inhalte zur kostenlosen Verwendung im Internet bereitstellen. Aktuelle Kooperationspartner sind unter anderem die Bertelsmann-Stiftung und der dtv-Verlag. In der Vergangenheit gab es eine Zusammenarbeit mit den Geo-Zeitschriften des Hamburger Verlagshauses Gruner + Jahr, die ebenfalls Heftinhalte als Unterrichtsmaterialien bereitstellte.

Obwohl die ZUM ein gemeinnütziger Verein ist, befürchtet man, dass die Einschränkung auf profitorientierte Plattformen von Artikel 13 der aktuellen Reform nicht greifen könnte. Da der Verein durchaus Einnahmen durch Werbung auf den vom ihm betriebenen Web-Portalen hat, befürchtet er, trotzdem Ziel von Klagen zu werden, die ihm profitorientiertes Handeln unterstellen. Alleine die Möglichkeit solcher Klagen sei ein ernstzunehmendes Risiko, schreibt der Vorstand der ZUM in dem offenen Brief: "Erfahrungsgemäß wird erst von den Gerichten entschieden werden, ob wir als profitorientiert gelten oder nicht. Bis dahin hängt das Damoklesschwert der Klage über uns – für einen kleinen Verein, dessen Vorstände ehrenamtlich arbeiten, ist dieses Risiko nicht zu tragen."

Von heise online dazu befragt, warum man befürchte, als gemeinnütziger Verein nicht von den rechtlichen Folgen von Urheberrechtsverstößen der eigenen Nutzer ausgenommen zu werden, teilte ein Sprecher der ZUM mit, man könne sich momentan nicht sicher sein, über "welche Formulierungen am Ende tatsächlich abgestimmt und wie sie später ausgelegt werden." Diese Befürchtung ist verständlich, wenn man sich bewusst macht, dass es vor allem im deutschsprachigen Rechtsraum in der Vergangenheit immer wieder große Abgrenzungsschwierigkeiten gab, wenn es darum ging, welche Internet-Angebote als kommerziell gelten und welche nicht. Nutzer von Creative-Commons-Lizenzen zum Beispiel stellt dies schon länger vor erhebliche Probleme. Rechtsexperten in diesem Bereich tendieren zur Empfehlung, davon auszugehen, dass eine Organisation im Sinne der Rechtsprechung als kommerziell gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Auch hinsichtlich des bei der Gesetzesänderung zu befürchtenden Verwaltungsaufwandes durch die Prüfung des eigenen Angebotes zeigte sich der ZUM-Sprecher sehr besorgt: "Wir sind ein kleiner Verein mit sieben Vorstandsmitgliedern. Wir betreiben mehrere Wikis, Plattformen und weitere Dienste. Für die Umsetzung der DSGVO haben wir mehrere Wochen lang alles Andere liegen lassen, um uns in die neuen Anforderungen einzuarbeiten. Das hat viele, viele Stunden Arbeit gekostet." Mit der aktuellen Gesetzesänderung der EU befürchte man ähnliche Konsequenzen. Der Verein schließt daraus, dass die Urheberrechtsreform der EU und vor allem der besonders umstrittene Artikel 13 das Anbieten moderner, kostenloser Lehrinhalte im Internet unmöglich macht. "Im Zweifel müssten wir – nach 20-jährigem Bestehen – unsere Plattformen schließen." Der offene Brief der ZUM endet mit einer Bitte an die Europaparlaments-Abgeordneten, gegen den aktuellen Entwurf der Urheberrechtsreform zu stimmen. (fab)