EU-Parlament: Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis kommt
In Ausweisen werden neben einem digitalen Gesichtsbild bald auch zwei Fingerabdrücke auf einem Funkchip gespeichert. Bürgerrechtler halten das für rechtswidrig.
EU-Bürger müssen sich künftig bei der Ausweisbeantragung einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit der Abgabe auch zweier Fingerabdrücke unterziehen. Für den Beschluss einer entsprechenden Verordnung für sicherere Dokumente zum Identitätsnachweis im Plenum hat sich am Montag in Straßburg der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments ausgesprochen und damit die Annahme des Dossiers durch die Vollversammlung der Abgeordneten empfohlen.
Für den Entwurf stimmten 30 Volksvertreter, 20 waren dagegen, zwei enthielten sich. Die digitalen Fingerabdrücke müssen laut der Entscheidung zusammen mit einem Gesichtsbild in neu ausgestellte Ausweispapiere eingebaut werden. Zugriff auf die erweiterten biometrischen Daten sollen etwa Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden erhalten. Es ist vorgesehen, die Merkmale nur auf einem RFID-Chip zu speichern.
Nicht nur zur Identitätsprüfung
Referenzdaten bei den Meldebehörden sollen eigentlich hochsicher verwahrt und spätestens 90 Tage nach der Ausgabe der Dokumente gelöscht werden. Die EU-Gremien haben mit ihrer Übereinkunft aber auch einen Zusatz in Artikel 10 eingebaut, wonach die Mitgliedsstaaten die biometrischen Informationen auch für andere, nicht näher bestimmte Zwecke jenseits der "Personalisierung" der Ausweise und die reine Identitätsprüfung verwenden dürfen. Einzige Bedingung dafür ist, dass die weiteren Nutzungsformen im Einklang mit dem allgemeinen EU-Recht und nationalen Gesetzen stehen.
Fünf Bürgerrechtsorganisationen hatten die Ausschussmitglieder Ende vorige Woche gewarnt, dass die Klausel den EU-Ländern einen Freibrief ausstelle, die sensiblen Daten anderweitig zu verwenden oder eventuell sogar in einem zentralen Informationssystem zu speichern. Generell stelle die Initiative einen "unverhältnismäßigen Bruch der Rechte auf Privatheit und Datenschutz" sämtlicher EU-Bürger dar. Die Notwendigkeit der Maßnahme sei nicht belegt.
Wo landen die Fingerabdrücke?
Der parlamentarische Berichterstatter Gérard Deprez räumte ein, dass es "große Meinungsunterschiede" rund um die Initiative gebe. Letztlich entschieden die Mitgliedsstaaten aber souverän, ob sie überhaupt Personalausweise ausstellten. Die verpflichtende Aufnahme der biometrischen Merkmale diene dazu, die Sicherheit in der EU allgemein und die der Identifizierung zu verbessern. Der Liberale unterstrich, dass für die Fingerabdrücke keine nationale oder europäische Datenbank geschaffen werden solle.
Parallel baut die EU faktisch aber bereits eine biometrische Superdatenbank mit der Verknüpfung zahlreicher Informationssysteme im Sicherheitsbereich auf. Datenschützer befürchten, dass die Fingerabdrücke aus Ausweisen der EU-Bürger bei diesem virtuellen Verbund nicht lange außen vorbleiben.
Hierzulande müssen Antragsteller für den elektronischen Personalausweis bisher lediglich ein Gesichtsbild liefern, das als biometrisches Merkmal auf dem Funkchip aufbewahrt wird. Zwei Fingerabdrücke abzugeben und mit einzubauen ist – im Gegensatz zum nicht obligatorischen Pass – noch freiwillig.
Alte Ausweise bald ungültig
Alle Ausweise sollen in der EU künftig im Kreditkartenformat ausgestellt werden und die europäische Flagge zeigen. Dazu kommen wird eine maschinenlesbare Zone. Insgesamt müssen die Mindeststandards für Sicherheit der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) eingehalten werden.
Ältere Hoheitsdokumente, die den Vorgaben nicht entsprechen, sollen spätestens nach zehn Jahren ungültig werden. Für über 70-Jährige gelten längere Übergangsfristen. Ausweise für Kinder, die ebenfalls mit Fingerabdrücken versehen werden müssen, sollen weniger als fünf Jahre gelten. Die neuen Vorgaben werden nach zwei Jahren direkt in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten, nachdem das Plenum und der EU-Rat zugestimmt haben. (olb)