Internet-Hotline: Kaum noch Beschwerden über Hassrede

2018 sind bei der eco-Beschwerdestelle zwar wieder deutlich mehr Meldungen eingegangen als im Vorjahr, doch der Anteil berechtigter Hinweise sank.

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Hass im Netz

(Bild: dpa, Tobias Hase)

Lesezeit: 3 Min.
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Die Beschwerdehotline des eco-Verbands der Internetwirtschaft erhielt 2018 insgesamt 320.094 Mitteilungen, das entspricht einer Zunahme um 15,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Großteil der eingehenden Mitteilungen betraf erneut Spam. Ohne diese Bereiche blieben im vorigen Jahr 3097 "berechtigte" Beschwerden übrig, die sich auf tatsächliche Rechtsverstöße bezogen. Das sind 23,8 Prozent weniger als 2017.

Bei knapp drei Viertel der Meldungen ging es um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern. Während die Fallzahl im Jahresvergleich von 698 auf 465 zurückging, stieg der Anteil an den Gesamtbeschwerden um 9 Prozentpunkte. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Hotline hervor, den der eco am heutigen Welttag gegen Internetzensur veröffentlicht hat.

Insgesamt leitete die eco-Beschwerdestelle im vergangenen Jahr 4762 Hinweise an die Polizei, die internationale Hotline Inhope sowie an Provider direkt weiter. Die Strafanzeigen verringerten sich dabei deutlich von rund 1400 im Jahr 2017 auf etwa 600. Dies erklärt der eco damit, dass die Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen anders bearbeitet werden: sofern bei ausländischen Fällen in Inhope-Mitglied eigenständig die Strafverfolgungsbehörden informiert, meldet die hiesige Stelle ein solches Vergehen dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht mehr.

Dabei bleiben Missbrauchsdarstellungen vor allem im Ausland länger im Netz als noch im Jahr zuvor. Im Schnitt brauchen die Behörden im Ausland über zehn Tage, einschlägige Bilder aus dem Netz nehmen zu lassen. 2017 waren es noch acht Tage. "In Deutschland gehostete Webseiten mit Kinderpornografie waren durchschnittlich nach 2,97 Tagen entfernt", während es 2017 noch 2,28 waren.

Der eco erklärt dies unter anderem mit dem allgemeinen "starken Anstieg an Beschwerden". Zudem hätten technische Herausforderungen die Bearbeitung von Fällen erschwert. So seien solche Websites nicht selten nur mit einem speziellen Referrer erreichbar, was dann simuliert werden müsste. Problematisch wirkten sich auch Content Delivery Networks (CDN) aus, wenn es bei diesen zu einer verzögerten Rückmeldung zum eigentlichen Hostprovider kam. Zu bedenken seien zudem unterschiedliche Rechtslagen.

Mit 62 Fällen erstreckten sich nur zwei Prozent der berechtigen Beschwerden auf "Hate Speech", Rassismus, Volksverhetzung, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Verunglimpfungen des Staates beziehungsweise Angehöriger bestimmter Religionen. 2017 hatte das Aufkommen während der Hochzeit der Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und angesichts verstärkter Migration noch bei 158 Fällen gelegen.

(Bild: eco Beschwerdestelle)

Gerade einmal bei rund einem Fünftel der "Hate Speech"-Fälle (21 Prozent) handelte es sich 2018 um offensichtliche Verstöße, bei den anderen war "eine intensive rechtlichen Prüfung" nötig. 92 Prozent der Beschwerden in diesem Deliktsbereich waren unbegründet. Meldungen zu illegalen Inhalten, auf die das NetzDG ursprünglich abzielte, fielen so in der Gesamtbilanz kaum ins Gewicht, betont die Leiterin der Hotline, Alexandra Koch-Skiba. (vbr)