EU-Gremien einig: Whistleblower sollen sich rasch an die Öffentlichkeit wenden können

Hinweisgeber können künftig in der EU weitgehend frei wählen, ob sie zunächst intern auf Missstände aufmerksam machen oder sich etwa an Journalisten wenden.

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Whistleblower

(Bild: kelexskrillex)

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Nach langem Streit haben sich Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der Kommission in der Nacht zum Dienstag auf einen Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie verständigt. Der Schutz von Hinweisgebern wird demnach nicht allein daran geknüpft, dass diese zunächst firmeninterne Meldewege einschlagen. Whistleblower sollen vielmehr auch direkt öffentlich Alarm schlagen dürfen, wenn ihnen bei Hinweisen im eigenen Betrieb oder an Aufsichtsbehörden Gefahren drohen oder daraufhin Beweismittel vernichtet werden könnten.

Generell werden Hinweisgeber laut der gefundenen Übereinkunft geschützt, wenn sie direkt an Regulierungsstellen oder wenn sie intern und extern berichten, aber keine geeigneten Maßnahmen als Reaktion auf ihre Eingabe innerhalb von drei beziehungsweise bis zu sechs Monaten erfolgte. Die Richtlinie soll auch greifen, wenn Hinweisgeber triftige Gründe zu der Annahme hatten, dass etwa in Notfällen eine unmittelbare oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse besteht.

Ist davon auszugehen, dass bei einer Meldung an Aufsichtsbehörden Vergeltungsmaßnahmen anstehen, ein Fall vertuscht wird oder ein Amt selbst in eine Rechtsverletzung verstrickt ist, kann ein Whistleblower sofort und unmittelbar geschützt die Öffentlichkeit etwa über die Medien informieren.

Im Rat hatten sich vor allem Deutschland und Frankreich dafür eingesetzt, dass Hinweisgeber zunächst intern aktiv werden sollten. Dagegen hatte es Proteste etwa aus der Zivilgesellschaft gehagelt. Die Berichterstatterin des Parlaments, die französische Sozialistin Virginie Rozière, freute sich nun, dass Whistleblower "die besten Instrumente wählen können, um gehört zu werden und die Interessen der Bürger zu verteidigen". Der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold sprach von einem "Durchbruch für den Schutz von Hinweisgebern". Erst die intensive öffentliche Kritik habe dazu geführt, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ihre Position korrigiert habe.

Bisher gibt es nur in zehn Mitgliedsstaaten einen umfassenden Rechtsschutz für Whistleblower. Die Kommission schätzt, dass deswegen jährlich allein in der öffentlichen Beschaffung bis zu 9,6 Milliarden Euro pro Jahr verschwendet werden. Die neuen Regeln müssen vom Parlament noch im Plenum sowie vom Rat bestätigt werden, was als Formsache gilt. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. (axk)