EU-Parlament sanktioniert Datenschutzverstöße durch Parteien im Wahlkampf

Die Abgeordneten wollen den demokratischen Prozess besser vor Desinformationskampagnen schützen, für die Daten von Wählern missbraucht werden.

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EU-Parlament sanktioniert Datenschutzverstöße durch Parteien im Wahlkampf
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In der EU können Parteien oder ihnen nahestehende Stiftungen künftig mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie im Wahlkampf gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg im Plenum mit großer Mehrheit verabschiedet. Betroffene Institutionen müssen demnach eine Strafe in Höhe von bis zu fünf Prozent ihres Jahresbudgets zahlen.

Die im Herbst angekündigte und im Januar von Verhandlungsführer der EU-Gremien festgezurrte Initiative gilt als Reaktion auf den Datenskandal rund um Facebook und Cambridge Analytica. In dessen Rahmen hatte sich die britische Big-Data-Firma während des US-Wahlkampfs unerlaubt Zugang zu Daten von Millionen Facebook-Nutzern verschafft. Mit den Informationen soll Cambridge Analytica über Beiträge und Werbung in dem sozialen Netzwerk geholfen haben, Anhänger des heutigen US-Präsidenten Donald Trump zu mobilisieren und zugleich potenzielle Wähler der Gegenkandidaten Hillary Clinton vom Urnengang abzuhalten.

Um derlei Desinformationskampagnen zu erschweren, wird es politische Kräfte fortan teurer zu stehen kommen, wenn sie bewusst Datenschutzverletzungen in Kauf nehmen, um das Ergebnis europäischer Wahlen zu beeinflussen. Erfasst werden auch einschlägige Versuche. Letztlich sollen laut dem Beschluss nationale Aufsichtsämter entscheiden, ob etwa eine Partei gegen die neuen Vorschriften verstoßen hat. Danach muss die 2014 eingerichtete Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen die Resultate der Ermittlungen überprüfen und gegebenenfalls die geforderte Buße verhängen.

Noch im März sollen die verschärften Bestimmungen direkt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und in allen Mitgliedsstaaten vor den europäischen Wahlen greifen, die zwischen dem 23. und dem 26. Mai stattfinden. Der Ministerrat muss formell noch zustimmen. Parlamentarische Berichterstatter begrüßten die Eile des Verfahrens, um das Vertrauen der Wähler in die Gemeinschaft und den demokratischen Prozess zu stärken.

Der Vorschlag ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets gegen die Manipulation von Wählern. Kommen sollen damit etwa Impressumspflichten für Wahlwerbeinhalte und weitergehende Transparenz-, Fairness- und Stillhaltepflichten für Online-Kampagnen. Auch ein Verbot, Profile über Wähler anzulegen, sowie eine Kennzeichnungspflicht für den massenhaften Einsatz von Social Bots sind geplant. (olb)