Wohn-Diskriminierung: Ärger für Facebook, Twitter und Google

Die US-Regierung verklagt Facebook, weil es Inserate für Wohnraum zielgruppenspezifisch vermittelt hat. Gegen Google und Twitter ermittelt sie.

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In Bau befindliches Mehrparteienhaus

Mehrparteienhaus in Bau (Symbolbild)

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Die US-Regierung verklagt Facebook unter dem Vorwurf, bei Wohnungsinseraten gegen ein Antidiskriminierungsgesetz verstoßen zu haben. Die Klage überrascht nicht nur Facebook, gilt die gegenwärtige US-Regierung doch nicht gerade als bürgerrechtsfreundlich. Laut Washington Post ermittelt die zuständige US-Behörde wegen des gleichen Tatverdachts auch gegen Google und Twitter.

Das US-Gesetz Fair Housing Act verbietet Diskriminierung in Zusammenhang mit Wohnraum hinsichtlich Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Familienstand, Herkunft oder Behinderung. Das Verbot umfasst explizit auch, Angebote für Wohnraum so zu veröffentlichen, dass sie von einer geschützten Gruppe nicht wahrgenommen werden. Zudem ist untersagt, die Veröffentlichung von Anzeigen hinsichtlich einer geschützten Gruppe abzulehnen oder unterschiedlich abzurechnen.

Facebook hat aber seinen Werbekunden auch bei Wohninseraten jahrelang sehr genaue Zielgruppenansprache auf facebook.com, Instagram, Messenger sowie bei Partnerseiten und -diensten ermöglicht. Erst vergangene Woche hat Facebook mitgeteilt, dass es die Zielgruppenauswahl einschränkt. Das war Ergebnis eines historischen Vergleichs mit Bürgerrechtlern, womit Facebook sich fünf Gerichtsverfahren vom Hals geschafft hat.

Die US-Behörde für Wohnen und Stadtentwicklung (HUD) verklagt Facebook nun trotzdem, oder vielleicht gerade wegen der Einstellung der von privater Seite betriebenen Verfahren. Als Beispiele für Zielgruppen, die Werbetreibende ausschließen konnten, nennt die neue Klage "Eltern, im Ausland Geborene, Nicht-Christen, Personen mit Interesse an Barrierefreiheit, mit Interesse an hispanischer Kultur und eine große Vielfalt anderer Interessen, die eng mit den vom Fair Housing Act geschützten Gruppen korrelieren". Auch der Ausschluss nach Wohngebiet oder wohl des Geschlecht sei möglich gewesen.

Rassistisches Plakat, Detroit, 1942

(Bild: gemeinfrei)

Zwar ist juristisch nicht gesichert, dass Facebook schon für das Angebot dieser Kriterien zur Verantwortung gezogen werden kann. Ausgewählt haben die Kriterien schließlich die Werbekunden. Doch werden in der Klage noch weitere bedeutende Vorwürfe gegen Facebook erhoben: Der Datenkonzern habe je nach Zielperson unterschiedliche Preise für die Vermittlung der Anzeigen verrechnet.

Und Facebook schränke selbst die Verbreitung der Wohn-Werbung ein, auch wenn der Werbekunde keine geschützte Gruppe ausgeschlossen hat: "Selbst wenn ein Werbetreibender versucht, ein Publikum anzusprechen, das quer über die geschützten Gruppen hinweg reicht, wird Facebooks System die Werbung keinem breiten Publikum zeigen", wenn es meine, dass bestimmte Usergruppen mit höherer Wahrscheinlichkeit auf die Anzeige klicken. Daher handle Facebook genauso wie ein Werbekunde, der geschützte Gruppen ausschließt, meint HUD.

Das Verfahren HUD v. Facebook wird vor einem Bundesverwaltungsrichter geführt – es sei denn, eine der beteiligten Parteien beantragt die Übertragung an ein Bundesbezirksgericht. (ds)