Urheberrecht: Landgericht Köln verdonnert FragDenStaat zum Löschen eines Glyphosat-Gutachtens

Das Transparenzportal ruft die Bürger dazu auf, selbst ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und die behördliche Analyse zu Krebsrisiken anzufragen.

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Richterhammer

Das Potsdamer Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Vertreter der Archive AG zu dem Verhandlungstermin nicht erschienen waren.

(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)

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Das Landgericht Köln hat es FragDenStaat per einstweiliger Verfügung untersagt, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu veröffentlichen. Die 14. Zivilkammer folgte damit ohne mündliche Verhandlung einem Antrag der Behörde, die dem Bundeslandwirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Die Macher des Portals hatten das sechsseitige Papier auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erhalten und Ende vergangenen Jahres veröffentlicht. Das BfR sah dadurch sein Urheberrecht verletzt und ließ den Plattformbetreiber abmahnen.

Die Bestimmungen aus dem Urheberrechtsgesetz, die das exklusive Verwerterrecht einschränken, "greifen nicht", begründen die Richter ihren jetzt publizierten Beschluss aus der vorigen Woche (Az.: 14 O 86/19). Bei der dem Streit zugrundeliegenden Stellungnahme des BfR zum Glyphosat-Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) handle es sich um eine urheberrechtlich geschützte Leistung. Mit deren Veröffentlichung sei aber nicht "im Verlauf eines Tagesereignisses" aktuell über das Schriftstück berichtet worden. Genauso wenig lägen die anderen Voraussetzungen der gesetzlich verankerten Schranken vor.

FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott kann die Entscheidung genauso wenig nachvollziehen wie die vorausgegangene Abmahnung. "Das Glyphosat-Gutachten ist staatlich finanziert und von Beamten erstellt worden", erklärte er. Dass das völlig veraltete Urheberrecht nun als Zensurheberrecht missbraucht werde, "ist ein Angriff auf die Pressefreiheit".

Semsrott kündigte an, Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen zu wollen. Die Kammer habe offensichtlich die Pressefreiheit sowie europäische Regelungen zur Informationsfreiheit nicht ausreichend beachtet. In der vergangenen Woche hatte FragDenStaat bereits Klage gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht erhoben, um feststellen zu lassen, dass staatliche Dokumente grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen.

Die Plattformmacher rufen zudem alle Bürger dazu auf, ihr Recht auf Akteneinsicht zu nutzen und das Glyphosat-Gutachten selbst beim Bundesinstitut anzufragen. Dazu haben sie eine Unterseite eingerichtet, über die das Auskunftsbegehren unkompliziert quasi per Knopfdruck in die Wege geleitet werden kann. Die Behörde müsse das Dokument allen Antragstellern kostenlos zuschicken, heißt es bei dem Portal. Es dürfe vorerst aber nicht veröffentlicht werden.

Mit einer vergleichbaren Kampagne hatten FragDenStaat und Abgeordnetenwatch vor drei Jahren schon einmal Erfolg. Damals ging es um Gutachten und Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die individuell "befreit" werden sollten. Das Parlament lenkte schließlich ein und veröffentlicht seitdem Arbeiten, die laut dem Informationsfreiheitsgesetz an Interessenten herauszugeben sind, selbst auf seiner Webseite. (jk)