EU-Parlament beschließt Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis
In der gesamten EU müssen künftig neben einem digitalen Gesichtsbild auf Ausweisen künftig auch zwei Fingerabdrücke auf einem RFID-Chip gespeichert werden.
Mit 335 zu 269 Stimmen hat das EU-Parlament am Donnerstag eine Verordnung "zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern" verabschiedet. Damit wird vorgeschrieben, zwei digitale Fingerabdrücke in neu ausgestellte Ausweispapiere aufzunehmen. Auf die biometrischen Daten sollen unter anderem Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden zugreifen können. Hierzulande müssen Antragsteller für den E-Ausweis bislang nur ein Gesichtsbild liefern, das als biometrisches Merkmal auf dem RFID-Chip des Dokuments gespeichert wird. Der Einbau zweier Fingerabdrücke ist – im Gegensatz zum Pass – noch freiwillig.
Referenzdaten bei den Meldebehörden sollen eigentlich hochsicher verwahrt und spätestens 90 Tage nach der Ausgabe der Dokumente gelöscht werden. Die EU-Gremien haben mit ihrer Übereinkunft aber einen Zusatz in Artikel 10 eingebaut, wonach die Mitgliedsstaaten die biometrischen Informationen auch für andere, nicht näher bestimmte Zwecke jenseits der "Personalisierung" der Ausweise und der reinen Identitätsprüfung verwenden dürfen. Einzige Bedingung dafür ist, dass die weiteren Nutzungsformen dem allgemeinen EU-Recht und nationalen Gesetzen entsprechen. Bürgerrechtler warnten vor einem damit ausgestellten Freibrief, die sensiblen Daten etwa auch in einem zentralen Informationssystem speichern zu können.
Alle Ausweise werden in der EU künftig im Kreditkartenformat ausgestellt und die europäische Flagge zeigen. Dazu kommt eine maschinenlesbare Zone. Die Mindeststandards für Sicherheit der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) sind einzuhalten. Ältere Hoheitsdokumente, die den Vorgaben nicht entsprechen, sollen spätestens nach zehn Jahren ungültig werden. Für Senioren über 70 Jahren gelten längere Übergangsfristen. Ausweise für Kinder, die ebenfalls mit Fingerabdrücken versehen werden, sollen weniger als fünf Jahre gelten. Die neuen Vorgaben treten nach zwei Jahren direkt in allen Mitgliedsstaaten in Kraft, wenn auch der Ministerrat formal zugestimmt hat. (anw)