Verkehrs-Fachmann findet Streit um E-Roller grotesk

Als „grotesk“ hat der Fachmann für Verkehr und Stadtplanung Heiner Monheim den Streit um die Frage bezeichnet, wo kleine Elektro-Roller in Zukunft fahren dürfen. „Dieser Streit ist symptomatisch, wir machen daraus viele Grundsatzfragen, unsere Nachbarländer führen die Dinge einfach ein.“

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  • dpa

Ob Elektroroller auf die Fahrbahn oder auf den Gehsteig gehören, ist in der Politik umstritten.

(Bild: dpa)

Als „grotesk“ hat der Fachmann für Verkehr und Stadtplanung Heiner Monheim den Streit um die Frage bezeichnet, wo kleine Elektro-Roller in Zukunft fahren dürfen. „Dieser Streit ist symptomatisch“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „So ist das in Deutschland: Wir machen daraus viele Grundsatzfragen, unsere Nachbarländer führen die Dinge einfach ein.“

Für ihn sei klar: „Alles, was sich auf Rädern bewegt und nicht ein Kleinkind mit Laufrad ist, sondern etwas größer, gehört auf die Fahrbahn.“ Die Fahrbahn gehöre heutzutage nicht mehr den Autos allein, sondern sie gehöre „allen Fahrzeugen, die Räder haben“. Es wäre absurd, wolle man die Roller auf den Gehwegen unterbringen.

Es sei „ein Witz“, dass es keine Altersgrenze für fahrradfahrende Kinder gebe, nun aber eine Altersgrenze von zwölf Jahren für Kinder mit E-Rollern eingeführt werden solle. „Alles weitere, was deutsche Verkehrsrechtler an Verrenkungen machen, ist eher kabarettreif“, sagte Monheim, der zahlreiche deutsche Städte in Fragen der Verkehrsplanung beraten hat.

Auch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zu Gunsten von Radfahrern seien zwar „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber mehr nicht“. Monheim: „Alle zehn Jahre gibt es eine Fahrradnovelle, in der irgendein kleines Detail verbessert wird. Aber auf eine grundlegende Novellierung warten wir immer noch verzweifelt.“

Das Bundeskabinett hatte am Mittwochabend (3. April 2019) eine Verordnung mit Regeln für den Einsatz von Tretrollern mit Elektromotor beschlossen. In der Folge ist ein Streit daüber entbrannt, ob Roller bis 12 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit auf dem Gehsteig fahren sollen, wie es die Vorlage vorsieht. Der Bundesrat könnte noch Änderungen an der Verordnung verlangen, bevor sie im Frühjahr in Kraft treten soll. (fpi)