eID: Bundestag beschließt elektronischen Identitätsnachweis für EU-Bürger

Das Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eine eID-Karte beantragen können.

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Elektronischer Personalausweis

Nur wenige Bürger nutzen bislang die Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises.

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Die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises soll künftig einem größeren Personenkreis zugänglich sein. Der Bundestag hat dazu am späten Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit kleinen Änderungen beschlossen, wonach EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums künftig eine Chipkarte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) erhalten können. Für die Initiative stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. AfD, FDP und die Linke waren dagegen, die Grünen enthielten sich.

Die eID-Funktion erlaubt es Besitzern des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels bereits, ihre Identität gegenüber Online-Diensten nachzuweisen. Laut dem "E-Government-Monitor 2018" haben sich aber erst 22 Prozent der Nutzer des "neuen" Ausweises den "Pass fürs Internet" freischalten lassen. Sechs Prozent bestanden darauf, dass die Zusatzfunktion entgegen der Voreinstellung deaktiviert wird. Voll einsetzen können das Hoheitsdokument ebenfalls erst sechs Prozent der Bevölkerung, die auch ein Lesegerät oder eine App für das Online-Verfahren besitzen.

Auf der auf freiwilliger Basis zu beantragenden eID-Karte sollen laut dem Entwurf die wichtigsten Identifizierungsdaten wie Name, Geburtsdatum und -ort, sowie Adresse gespeichert werden. Laut der Regierung erhalten so mehr Personenkreise die Möglichkeit, "mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abzuwickeln".

Im Normalfall soll zudem künftig auch eine Auslandsadresse in den Personalausweis aufgenommen werden. Gerade im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige hätten ein berechtigtes Interesse daran, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen, heißt es zur Begründung. So könnten sie Zeit und lange Reisen sparen. Durch die Reform würden sie in die Lage versetzt, ihre Adresse über die eID nachzuweisen.

Mit der Novelle passen die Abgeordneten auch die Bußgeldvorschriften des Personalausweis- und des Passgesetzes an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Das Parlament hat zudem einen Entschließungsantrag angenommen, in dem es die Frage aufwirft, ob und wie rechtliche Vorgänge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, digitalisiert werden können.

An die Regierung ergeht der Appell sicherzustellen, dass bei Online-Registrierungen von Gesellschaften effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen vorausgesetzt werden. Eine entsprechende Lösung solle mit eID-Karte, elektronischem Aufenthaltstitel und Personalausweis gleichermaßen zum Einsatz kommen können.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP für einen "Smart Perso". Die Liberalen forderten darin eine Gesamtstrategie, um das elektronische Hoheitsdokument weiterzuentwickeln. Der Personalausweis müsse per "Wallet" auf das Smartphone oder andere sichere Speicherorte übertragbar sein. Zusätzlich sollten vollständige Prozesse mit öffentlichen Behörden und privaten Unternehmen digital ermöglicht werden.

Von der Koalition hieß es dazu, dass das Papier zwar sinnvolle Ansätze enthalte, die Regierung aber bereits eigene einschlägige Vorschläge etwa im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes unterbreitet habe. (olb)