Bundesrat stimmt für mehr Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowern

Die Länder haben den Gesetzentwurf aus dem Bundestag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen befürwortet, der Ausnahmen für Whistleblower enthält.

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Gefahren aus dem Netz

(Bild: dpa, Ole Spata/Archiv)

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Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag den Gesetzentwurf gebilligt, mit dem die Politik eine EU-Richtlinie von 2016 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umsetzen will. Einen Antrag, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen, stellte die Länderkammer nicht. Die neuen Vorgaben können in Kraft treten, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.

Für Geschäftsgeheimnisse, die etwa durch "eigenständige Entdeckung oder Schöpfung" erlangt werden können, gilt dann ein einheitlicher Mindestschutz ähnlich wie bei Urheberrechten, Patenten oder Marken. Inhabern solcher Ansprüche wird es ermöglicht, Rechtsverletzer "auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auch auf Unterlassung in Anspruch" zu nehmen. Sie dürfen darauf hinwirken, dass erlangte Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronische Dateien vernichtet oder herausgegeben werden und rechtsverletzende Produkte zurückgerufen oder zerstört werden.

Eine Information gilt laut dem vom Bundestag im März verabschiedeten Entwurf nur dann als Geschäftsgeheimnis, wenn der Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" an einem entsprechenden Schutz geltend machen kann. Wer eine Straftat oder einen Rechtsverstoß durch staatlich unterstützte Geheimniskrämerei vertuschen will, hat damit keine guten Karten.

Bei Whistleblowern oder Journalisten greift eine recht breite Ausnahmeklausel: Sie werden nicht mehr per se als Rechtsverletzer oder Beihelfer angesehen, wenn sie Geschäftsgeheimnisse publik machen. Sie dürfen eine "rechtswidrige Handlung" oder ein berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufdecken, wenn die "Erlangung, Nutzung oder Offenlegung" eines geschützten Geheimnisses "geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen".

Das Whistleblower-Netzwerk erhofft sich von dem Gesetz ein Signal an die Strafverfolgungsbehörden, ein Ermittlungsverfahren bei klarer Sachlage von vornherein auszuschließen. Die staatliche Transparenz könnte unter der Initiative aber leiden. So sieht etwa das Bundesverkehrsministerium kein "berechtigtes Interesse" der Öffentlichkeit an Details aus den Vereinbarungen für die Lkw-Maut. Es will weite Teile des Toll-Collect-Vertrags als Geschäftsgeheimnis eingestuft wissen. (olb)