Kommentar: Worauf die Uploadfilterpflicht hinausläuft

Grafik: TP

Bundesregierung lässt EU-Urheberrechtsreform auch durch die letzte Hürde - was jetzt kommt und kommen könnte

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Heute Vormittag stimmten die Vertreter Italiens, Polens, Finnlands, Schwedens, Luxemburgs und der Niederlande in der Sitzung des EU-Rats für Landwirtschaft und Fischerei gegen die im März vom EU-Parlamentsplenum abgesegnete neue EU-Urheberrechtsrichtlinie. Die Vertreter Estlands, Sloweniens und Belgiens enthielten sich, was im Mehrheitsfindungssystem der EU-Räte eine ähnlich blockierende Wirkung hat wie eine Enthaltung im Bundesrat.

Für eine Sperrminorität reichten diese "Nein"-Stimmen und Enthaltungen jedoch nicht, weil der Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreichs trotz der scharfen Kritik des Wartestellungs-Premierministers Boris Johnson (vgl. Johnson: Urheberrechtsrichtlinie ist klassisches Beispiel für schädliche EU-Vorschrift) ebenso zustimmte wie die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die vorher eine entsprechende Anweisung von Justizministerin Katharina Barley (SPD) bekommen hatte (vgl. EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen: EU-Rat lässt Upload-Filter passieren).

Nun müssen die Regierungen der EU-Mitgliedsländer die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Ihr umstrittenster Bestandteil ist eine der bisherigen Rechtslage diametral entgegengesetzte Haftung von Dienstleistern für Immaterialgüterrechtsverletzungen, die deren Nutzer trotzdem nicht von einer eigenen Haftung freistellt (vgl. Inkrafttreten des neuen EU-Urheberrechts hängt an deutscher Bundesregierung). Vermeiden können Internetdiensteanbieter eine finanzielle Inanspruchnahme nur dann, wenn sie "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt" alle möglichen Anstrengungen unternommen haben, damit User keine immaterialgüterrechtsverletzenden Werke hochladen können.

Protokollerklärung

Was dafür ausreicht (und was nicht) werden die Gerichte entscheiden. Leitlinien dafür wollen ihnen die Regierungen der Mitgliedsländer mit ihren Umsetzungen geben. Die deutsche Bundesregierung hat deshalb heute zusätzlich zu ihrer "Ja"-Stimme eine Protokollerklärung abgegeben, die das Bundesjustizministerium zusammen mit dem Bundeskanzleramt formulierte (vgl. Das Endspiel um die 'Upload-Filter'). Sie stellt einen "Dialog" zwischen "betroffenen Interessensgruppen" in Aussicht, dessen Zieles sein soll, "Upload-Filter nach Möglichkeit zu verhindern" und eine "angemessene Vergütung zu gewährleisten".

Der CDU-Politiker Axel Voss, das Gesicht hinter der Richtlinie, sagte der Süddeutschen Zeitung, auf Upload-Filter angesprochen, YouTube setze bereits seit zehn Jahren eine automatische Erkennung von Inhalten ein. Darauf, warum er dann Handlungsbedarf für eine Rechtsänderung konstatierte, ging er nicht ein. Eine Möglichkeit ist, dass ihm das bisher von YouTube eingesetzte Content-ID-System zu wenig Material ausfiltert.

Für die Entwicklung dieses Systems hat Google nach eigenen Angaben etwa 100 Millionen Dollar aufgewendet. Das, was dabei herauskam, ist - vorsichtig formuliert - sehr begrenzt in der Lage, den Kontext von Inhalten richtig zu erkennen. Dieser Kontext ist jedoch entscheidend dafür, ob eine Immaterialgüterrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Auch andere Systeme wie das von Vimeo, Facebook und Amazon Audible Magic sind weit davon entfernt, das automatisiert und umgehend leisten zu können, worüber sich hochbezahlte Juristen häufig jahrelang streiten.

Keine funktionierenden, sondern höchstens staatlich anerkannte Uploadfilter?

Die Frage, ob eine Immaterialgüterrechtsverletzung vorliegt, müsste zudem in einzelnen Ländern ganz unterschiedlich beantwortet werden: In den USA mit ihrer Fair-Use-Regelung wäre viel von dem erlaubt, was sich derzeit in Sozialen Medien an nutzergenerierten Inhalten findet, die auf Material von Dritten zurückgreifen. In Deutschland mit seinem extrem strengen und an vordigitale Wertschöpfungsmodelle ausgerichteten Urheberrecht sehr viel weniger (vgl. Amerikanisches Fair-Use-Prinzip schützte bislang auch europäische Urheber-Nutzer).

Woran werden sich Plattformen bei der Auswahl ihrer Uploadfilter also orientieren, wenn der Markt weit davon entfernt ist, funktionierende Systeme anzubieten? Mit gewisser Wahrscheinlichkeit an der Politik, die auch in anderen Bereichen Systemen einen staatlichen Segen gibt, den Gesetze und Gerichte als Grundlage für Haftungsfreistellungen akzeptieren. Eine gewisse Politiknähe kann sich dabei für Anbieter solcher Systeme durchaus auszahlen.

Gut möglich ist auch, dass die Politik eine Kombination aus Lizenzen mit den großen Verwertungsgesellschaften (die einer Untersuchung von Corporate Europe nach sehr viel mehr Lobbyaufwand betrieben als Google) und dem Einsatz staatlich anerkannter Uploadfilter fordert. Ein Anbieter, der das daraus resultierende "Schutzgeld" zahlt, wäre dann von Haftungsrisiken befreit, wenn in diesem Modell auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mitspielt.

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