EU-Parlament beschließt besseren Schutz von Whistleblowern

Hinweisgeber können laut einer neuen Richtlinie mit Enthüllungen über Skandale wie Korruption oder Misswirtschaft künftig direkt an die Öffentlichkeit gehen.

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Whistleblower

(Bild: CarpathianPrince, Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Mit der großen Mehrheit von 591 zu 29 Stimmen bei 33 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Dienstag einen Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Durch sie sollen gemeinsame Mindeststandards mit einem hohen Schutzniveau in allen Mitgliedsstaaten für Personen sichergestellt werden, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Hinweisgeber können sich demnach mit Enthüllungen über Skandale wie Korruption oder Misswirtschaft künftig direkt etwa über die Presse an die Öffentlichkeit wenden, wenn ihnen bei Meldungen im eigenen Betrieb oder an Aufsichtsbehörden Gefahren drohen oder daraufhin Beweismittel vernichtet werden könnten.

Whistleblower haben in den vergangenen Jahren mit den Paradise und Panama Papers oder Lux Leaks immer wieder schmutzige Steuerdeals und -hinterziehung im großen Stil sowie etwa den NSA-Skandal aufgedeckt. Vielfach werden sie dafür von der Justiz aber wie Kriminelle verfolgt. Vor Sanktionen sollen sie laut dem Beschluss bewahrt werden, wenn sie sich an einige Regeln halten. Vorgesehen sind zunächst für die meisten Fälle interne Meldewege in Betrieben oder Ämtern sowie Hinweise an Aufsichtsbehörden. Erfolgen daraufhin innerhalb von drei beziehungsweise sechs Monaten keine angemessenen Reaktionen, ist der geschützte Gang an die Öffentlichkeit möglich.

Ein Whistleblower kann zudem im Einklang mit dem EU-Kompromiss Informationen über Verstöße direkt offenlegen, wenn er triftige Gründe zu der Annahme hat, dass etwa in Notfällen eine unmittelbare oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse besteht. Dies gilt auch, wenn bei einer Meldung an Aufsichtsbehörden Repressalien zu befürchten sind, ein Fall vertuscht werden könnte oder ein Amt selbst in eine Rechtsverletzung verstrickt ist.

Im Ministerrat hatten sich dagegen vor allem Deutschland und Frankreich dafür eingesetzt, dass Hinweisgeber zunächst nur intern aktiv werden sollten, wogegen zivilgesellschaftliche Organisationen protestierten. Befürworter der Richtlinie wie die Grünen begrüßten, dass nun bald "auf großen öffentlichen Druck hin" Schluss sei "mit Geschäftsgeheimnissen als Vorwand für die Einschüchterung von Whistleblowern". (axk)