EU: Online-Händler müssen Käufer über personalisierte Preise informieren

Das EU-Parlament hat ein Gesetzespaket beschlossen, wonach Online-Händler und Vergleichsportale ihre Bewertungsverfahren verständlicher machen müssen.

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EU: Online-Händler müssen Käufer über personalisierte Preise informieren

EU-Parlament in Straßburg.

(Bild: europarl.europa.eu)

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Online-Marktplätze und Vergleichsdienste wie Amazon, eBay, Airbnb, Idealo, Skyscanner oder Swoodoo müssen fairer und transparenter werden. Mit 474 zu 163 Stimmen bei 14 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Mittwoch einen entsprechenden Richtlinienentwurf zur Reform der Verbraucherschutzvorschriften verabschiedet. Dazu kommt eine Verordnung, die Kunden eine leichtere Orientierung beim Online-Shopping verschaffen soll.

Betroffene Plattformen sind demnach etwa künftig verpflichtet, Verbraucher über personalisierte Preise zu informieren. Sie haben Nutzer zudem die Parameter mitzuteilen, die darüber entscheiden, an welcher Position Verkaufsgegenstände in einer Ergebnisliste bei Suchanfragen angezeigt werden.

Verbraucherbewertungen müssen laut der geplanten Richtlinie, für die der Binnenmarktausschuss im Januar den Weg geebnet hatte, nachweislich authentisch sein. Käufer sollen erfahren können, wer ein Produkt oder eine Dienstleistung tatsächlich anbietet. Als unlautere Geschäftspraktiken stufen die Abgeordneten zum Beispiel die Behauptung eines Händlers ein, dass eine Rezension echt sei, wenn es dafür keine verlässlichen Anhaltspunkte gibt. Als irreführend soll es auch gelten, wenn bezahlte Produktplatzierungen in Suchtreffern ohne entsprechenden Hinweis angezeigt werden.

Der EU-Rat muss noch zustimmen. Im Anschluss haben die Mitgliedsstaaten beim Großteil der neuen Regeln zwei Jahre Zeit, sie national umzusetzen. Der Verbraucherschutzverband vzbz lobte, dass mit dem "New Deal" schon zu lange bestehende Hürden beim Online-Einkauf endlich abgeräumt werden. (anw)