E-Scooter sollen doch nicht auf Gehwegen rollen

Wo sollen langsame E-Scooter rollen, wenn sie es wohl ab Juni dürfen? Bisher meinte der Verkehrsminister, auf Fußwegen. Nun hat er seine Meinung geändert.

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E-Scooter sollen doch nicht auf Gehwegen rollen
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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will es entgegen bisheriger Planung nicht erlauben, dass E-Scooter auf Gehwegen fahren. Scheuer sagte der dpa, er sei bereit, auf die Länder, die Bedenken hätten, zuzugehen und das Fahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit aus der geplanten Verordnung herauszustreichen. "Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden."

Bisher sahen die Pläne der Bundesregierung vor, dass nur E-Roller, die schneller als 12 km/h sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollten sie nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen. Mehrere Länder, Fußgängervertreter und Experten warnten aber vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen, sollten zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen.

Scheuer sagte: "Egal ob jung oder alt – die Bürger sollen sich auf den Verkehrswegen sicher fühlen." Wichtig sei, jetzt zügig eine Regelung zu bekommen. "Wir brauchen jetzt im Sommer das Ja der Länder – und nicht erst in der Weihnachtszeit, wenn Schnee liegt."

Der Bundesrat soll voraussichtlich am 17. Mai über die Verordnung abstimmen. Im Verkehrsausschuss der Länderkammer hatten sich jedoch bereits Bedenken formiert. Das Gremium empfahl mehrheitlich, dass alle E-Roller auf Radwege gehören – und langsamere Modelle nicht auf Gehwege sollen. Über diese Empfehlung sollte aber erst noch das Plenum des Bundesrates abstimmen.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hatte geltend gemacht, es sei nicht davon auszugehen, dass E-Roller auch in Fußgängerzonen tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt würden. Die bis zu 70 Zentimeter breiten, kaum hörbaren Fahrzeuge drohten auf den oft sehr schmalen Gehwegen zu "zahlreichen Konflikten" zu führen. Eine Aufteilung in zwei Kategorien sei außerdem nur schwer zu überwachen.

Der Ausschuss empfahl mehrheitlich, sämtliche E-Roller wie Fahrräder zu behandeln, die deswegen auch Radwege nutzen sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen "andere Verkehrsflächen" freigegeben werden können. Denn sonst drohten "nicht hinnehmbare Gefahrensituationen".

In Österreich, wo E-Scooter schon etwas länger auf öffentlichen Wegen zugelassen sind, durften sie bisher auch auf Gehwegen fahren. Der österreichische Nationalrat hat kürzlich ein Gesetz beschlossen, laut dem aber nun für die E-Tretroller die gleichen Regeln gelten sollen wie für Radfahrer. Behörden können davon örtliche Ausnahmen einrichten.

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(anw)