So wirkt sich die geplante Reform der Kfz-Steuer aus

Nach einigem Hin und Her haben sich die Regierungsparteien heute auf eine Neuordnung der Kfz-Steuer geeinigt. die erstmalig neben einer Hubraum- eine CO2-bezogene Komponente enthält

vorlesen Druckansicht
630 x 420 23546_1233066601576.jpg
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • ml
Inhaltsverzeichnis

Berlin, 27. Januar 2009 – Nach einigem Hin und Her haben sich die Regierungsparteien heute auf eine Neuordnung der Kfz-Steuer geeinigt. Diese enthält erstmalig neben einer hubraumbezogenen Komponente auch einen CO2-bezogenen Tarif.

Noch ist die neue Steuer nicht in Kraft, und wenn der heute vom Bundeskabinett vorgeschlagene Gesetzentwurf so in Kraft treten sollte, gelten mit Beginn der zweiten Jahereshälfte folgende Tarife für Neuwagen: Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt ein linearer, am CO2-Ausstoß orientierter Tarif von 2 Euro je g/km CO2. Dabei bleibt eine Basismenge CO2 steuerfrei: Bis 2011 sind es 120 g/km, 2012 und 2013 gelten 110 g/km, und ab 2014 schrumpft diese Freimenge auf 95 g/km.

So wirkt sich die geplante Reform der Kfz-Steuer aus (17 Bilder)

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, gilt ab dem 1. Juli 2009 eine neue Kfz-Steuer für Neuwagen Zukünftig geht es nicht mehr nur nach dem Hubraum, zusätzlich fließt der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs mit in die Berechnung ein. Grundsätzlich gilt: Ein Ausstoß bis einschließlich 120 Gramm pro Kilometer ist steuerfrei, jedes Extra-Gramm kostet zwei Euro. Hinzu kommt ein Betrag von zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Benzinermodellen, für Dieselautos sind 9,50 Euro fällig. Viele stellen sich nun die Frage, wer weniger zahlt und wer mehr hinblättern muss. Wir haben uns für Sie eine Reihe von beliebten Fahrzeugen aus allen Klassen angeschaut und die Steuer durchgerechnet.

Ganz umsonst kommen jedoch auch Verbrauchszwerge nicht davon: Zusätzlich zum CO2-Tarif wird ein hubraumabhängiger "Steuer-Sockelbetrag" erhoben: Je angefangene 100 Kubikzentimeter sind 2 Euro bei Benzinern und 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen fällig. Vom Tisch ist alledings die von den Unionsparteien zunächst geforderte Deckelung der Hubraum-Komponente, die zum Beispiel im Fall eines Audi Q7 V12 TDI mit 6 Litern Hubraum zu einer Reduzierung der Jahressteuer von derzeit 926 Euro auf 656 Euro geführt hätte.

Diesel-Pkw, die die Euro-6-Norm erfüllen, erhalten laut dem Gesetzentwurf in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.