Oberstes US-Gericht urteilt: Monopolklage gegen Apple durch Kunden zulässig

Nach Apples Ansicht können iPhone-Nutzer den Konzern nicht wegen Wettbewerbsschädigung durch den App Store verklagen – dem widerspricht der US-Supreme-Court.

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Apple

Modell App Store unter Beschuss – in den USA dürfen nun Kunden den iPhone-Konzern wegen Monopolvorwürfen verklagen.

(Bild: dpa, Silas Stein)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple wird Wettbewerbsschädigung vorgeworfen, weil iPhone-Apps nur im App Store erhältlich sind. Kunden dürfen aus diesem Grund den Konzern verklagen, wie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am Montag entschied. Der iPhone-Hersteller hatte zuvor argumentiert, App-Nutzer könnten eine Monopolklage gar nicht vorbringen, weil Apple nicht der Verkäufer der Apps sei – dies seien die jeweiligen Entwickler. Dem widersprachen die Richter nun klar: iPhone-Besitzer kaufen Apps direkt vom "Händler Apple", es gebe keinen Zwischenhändler.

Der Fall geht auf eine schon 2011 eingereichte Klage zurück: Vier US-Kunden werfen dem iPhone-Hersteller seitdem vor, mit der klaren Begrenzung des App-Vertriebes auf den App Store ein Monopol errichtet zu haben. Dies schädige den Wettbewerb und führe zu höheren Preisen.

Jeder Entwickler könne zwar einen Preis für seine App in bestimmten Stufen festlegen, muss aber eine Provision von bis zu 30 Prozent an Apple abtreten, so die Kläger – dies werde auf den Endkunden umgelegt, der dadurch mehr bezahlen müsse, weil er die Apps nirgendwo anders billiger beziehen kann. Stünde Apple im Wettbewerb mit alternativen App-Läden, wäre der Konzern unter Druck, diese Provision zu verringern.

In ihrer Urteilsbegründung betonen die Richter des obersten Gerichtshofes zugleich, das nun ergangene Urteil sage noch nichts darüber aus, ob diese Monopolvorwürfe gegen Apple berechtigt sind – es ging lediglich um die Frage, ob die Kunden überhaupt klagen dürfen.

Die Klage wurde 2013 zuerst abgewiesen, ein Berufungsgericht hob das Urteil der ersten Instanz Anfang 2017 aber auf: Apple verkaufe die Apps direkt an Endkunden, urteilten die Richter damals schon, Entwickler respektive App-Anbieter hätten schließlich keine eigenen Läden – stattdessen sei ihnen sogar spezifisch untersagt, ihre Software selbst und direkt für iPhone und iPad anzubieten.

Man handele nur als Stellvertreter für die App-Entwickler, hatte Apple im Vorfeld betont. Wenn Endkunden die Betreiber einer Handelsplattform direkt verklagen können, sei dies für den gesamten elektronischen Handel gefährlich und könne zu unzähligen Klagen führen. Dies könne zwar der Fall sein, räumt der Supreme Court ein, aber dafür habe man eben das Kartellrecht.

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(lbe)