App Store: Apple will kein Monopolist sein

Der iPhone-Konzern hat auf ein Urteil des Obersten US-Gerichts reagiert, das Nutzern direkte Klagen wegen Wettbewerbsschädigung erlaubt.

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App Store

Der App Store ist Bestandteil jedes iOS-Geräts und einziger offizieller Weg, an Anwendungen zu gelangen.

(Bild: dpa, Alex Heinl)

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Apple hat auf eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten reagiert, wonach Endkunden des App Store das Recht haben, Klagen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht anzustrengen. In einer Stellungnahme zu dem Urteil vom Montag hieß es, man sei überzeugt, dass sich das Unternehmen durchsetze, "wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, egal wie man es auch misst". Die Preise würden von den App-Entwicklern festgelegt und Apple spiele keine Rolle dabei. Die weitaus meisten Anwendungen seien ohnehin kostenlos, so der Konzern.

Eine Gruppe von Nutzern hatte den Konzern verklagt, weil Apple behauptet hatte, App-Nutzer könnten eine Monopolklage gar nicht vorbringen, weil der App-Store-Betreiber gar nicht der Verkäufer der Apps sei – dies seien die jeweiligen Entwickler. Dem widersprachen die Richter jedoch klar: iPhone-Besitzer erwerben laut dem U.S. Supreme Court Anwendungen direkt vom "Händler Apple", es gebe eben keine Zwischenhändler.

Das Urteil ist bemerkenswert, weil ausgerechnet Brett Kavanaugh, der von US-Präsident Donald J. Trump berufene konservative – und keineswegs unumstrittene – jüngste Verfassungsrichter, sich der als liberal geltenden Fraktion des Gerichts anschloss und sogar die Mehrheitsmeinung verfasste. Er argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloß durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten. Es war eine knappe Entscheidung mit fünf zu vier Stimmen – und der Konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.

Apple hatte stets auch den Vorteil einer höheren Sicherheit für die Nutzer betont, wenn nur geprüfte Anwendungen auf die Geräte kommen können. Bei dem konkurrierenden Smartphone-Betriebssystem Android hat der Google Play Store ein ähnliches Modell – aber die Nutzer können Apps deutlich simpler als bei Apple auch aus anderen Quellen laden. Will dies ein iPhone-Nutzer, müsste er sein Gerät einem Jailbreak unterziehen, Apps über ein eigenes Entwickler-Zertifikat einspielen oder ein Enterprise-Zertifikat für Unternehmens-Apps nutzen, wobei Apple bei letzterem mittlerweile die Zügel angezogen hat.

Es ist unklar, wie Apples Fall nun weitergeht. Weiteren Klagen ist jetzt Tür und Tor geöffnet. Das Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer Spotify angegriffen, der eine Wettbewerbs-Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. Spotify argumentiert, der Dienst habe einen Nachteil gegenüber dem Konkurrenz-Angebot Apple Music, weil er einen Teil seiner Erlöse bei Vertragsabschlüssen auf dem iPhone abgeben müsse, während Apple als Plattformbetreiber den gesamten Betrag bekomme.

Die Apple-Aktie schloss nach Bekanntgabe der Entscheidung des Obersten Gerichts mit einem Minus von fast sechs Prozent. Sollte im Hauptverfahren das heutige App-Store-Modell für wettbewerbswidrig erklärt werden, könnten Apple hohe Einnahmen entgehen und auch massive Rückzahlungen drohen. (mit Material von dpa) / (bsc)