Assange krankheitsbedingt nicht zur Anhörung erschienen

Auslieferungsbegehren der USA: Wikileaks-Gründer Julian Assange musste aus Gesundheitsgründen in Behandlung. Seine Anhörung wurde vertagt.

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Assange

Archivfoto von Julian Assange

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange ist wegen einer Krankheit nicht per Video-Link zu einer Anhörung vor dem Amtsgericht Westminster zugeschaltet worden. Er soll in den medizinischen Trakt des Belmarsh-Gefängnisses verlegt worden sein, in dem er seit sieben Wochen eine Haftstrafe verbringt. Die Anhörung zum kürzlich erweiterten Auslieferungsbegehren der USA dauerte fünf Minuten und soll am 12. Juni fortgesetzt werden. Richterin Emma Arbuthnot bot an, die Anhörung in das Gefängnis zu verlegen, wenn dies für alle Beteiligten einfacher sei, als vor Gericht zu erscheinen.

Wie Wikileaks zuvor in einem Statement auf Twitter mitteilte, ist man in schwerer Sorge, was die Gesundheit von Julian Assange anbelangt. Er habe in den sieben Wochen seines Gefängnisaufenthaltes dramatisch an Gewicht verloren. Es sei bedenklich, dass er in den medizinischen Trakt des Gefängnisses verlegt wurde.

In der Anhörung vor dem Amtsgericht Westminster wird über die erweiterte Anklageschrift einer US-amerikanischen Grand Jury beraten, die Julian Assange vorwirft, in 17 Punkten gegen den Espionage Act verstoßen zu haben, in dem er sich mit seiner Organisation Zugang zu geheimen US-Dokumenten verschaffte und diese veröffentlichte.

Die Anklage ist umstritten, weil sie mit dem ersten Verfassungszusatz der USA kollidiert, der die Presse- und Redefreiheit besonders schützt. Mehrere Journalistenverbände haben gegen die Anklage protestiert.

Per Samuelson, der schwedische Anwalt von Assange, hatte zuvor am erklärt, dass es ihm unmöglich gewesen sei, sich mit seinem Klienten zu verständigen. In Schweden verhandelt das Gericht Uppsala am 3. Juni, ob der europäische Haftbefehl gegen Assange auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft wieder in Kraft gesetzt werden kann. Diese möchte den Vorwurf einer sexuellen Nötigung im Jahre 2010 untersuchen und gegebenenfalls Anklage erheben.

Unter Hinweis auf Assanges Krankheit wollte Samuelson den Verhandlungstermin zum Haftbefehl verschieben lassen, was das Gericht ablehnte. Anders als in Deutschland können schwedische Staatsanwälte einen europäischen Haftbefehl ausstellen. Im Unterschied zum deutschen Recht können sie jedoch erst am Ende einer Untersuchung Anklage erheben. (cbr)