Bundesverwaltungsgericht verordnet BND weniger Geheimniskrämerei

Der Bundesnachrichtendienst muss grundsätzlich Auskunft auf Basis des Umweltinformationsgesetzes geben, hat FragDenStaat in Leipzig erstritten.

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Die neue Zentrale des BND in Berlin-MItte

Die neue Zentrale des BND in Berlin-MItte

(Bild: Andi Weiland, Lizenz Creative Commons CC BY-SA 4.0)

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Punktsieg für mehr Informationsfreiheit beim notorisch verschlossenen Bundesnachrichtendienst (BND): Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Auslandsgeheimdienst mehr Transparenz verschrieben. Der BND müsse fortan zumindest Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) erteilen, erklärte das Transparenzportal FragDenStaat jetzt unter Verweis auf eine einschlägige Ansage der Leipziger Richter vom Mittwoch.

Die Aktivisten hatten Anfang 2017 den Bundesnachrichtendienst ersucht, ihnen "eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten" zu schicken, die bei der Behörde zum Umweltschutz vorhanden sind. Die UIG-Anfrage richtete sich unter anderem auf Rechtsgrundlagen, innerdienstliche Weisungen zum Umweltschutz, Rundschreiben und potenzielle Umweltschadensfälle.

Der BND wehrte sich gut zwei Jahre lang mit allen erdenklichen Argumenten gegen das Begehr. Dieses sei "offensichtlich missbräuchlich" und "nicht zweckorientiert", führten sie etwa ins Feld. Den Antragstellern kreideten sie den Versuch einer "bloßen Ausforschung" der Behörde an. Es gehe diesen offenbar bloß um ein Mittel, "um den BND vorzuführen".

Auf Klage von FragDenStaat hin machte das Bundesverwaltungsgericht nun aber nach Angaben der Portalbetreiber klar, dass der Geheimdienst den Antrag auf Auskunft zu unrecht zurückgewiesen habe. Der BND müsse Informationen mit Umweltbezug grundsätzlich herausgeben und Bürger auch dabei unterstützen, entsprechende Anträge sachgerecht zu stellen sowie gegebenenfalls zielführend einzugrenzen. Der Nachrichtendienst habe daraufhin in der Verhandlung seinen ablehnenden Bescheid zurückgenommen. Man habe im Gegenzug die Klage für erledigt erklärt.

Im Bereich UIG gibt es anders als im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes keine Ausnahme für den BND und andere Geheimdienste vom Anspruch auf Akteneinsicht. Auch letztere ist den Informationsbeauftragten der Länder und des Bundes seit Langem ein Dorn im Auge. Sie halten die Klausel für überflüssig, da "sicherheitsrelevante Informationen" generell geschützt seien. Genauso wie bei der Bundeswehr sowie bei den "Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden" dürften nicht sämtliche Dokumente aus diesen Bereichen pauschal abgeschirmt werden.

Wie genau die Auskunft nach dem UIG ausgestaltet werden soll, ist aber zwischen beiden Parteien noch strittig. Der BND gibt laut FragDenStaat nämlich im Gegensatz zu anderen Behörden keine Verzeichnisse über bei ihm vorliegende Umweltinformationen heraus. Anträge seien dementsprechend schwierig: "Wer nicht weiß, was der Geheimdienst hat, kann schwer spezifische Informationen anfragen." Das Gericht habe in der Verhandlung festgestellt, dass generelle Abfragen allgemeiner Informationsübersichten zu breit seien. Es müsse spezifischer erkennbar werden, "welche Informationen genau gewünscht sind".

Eine generelle Übersicht von Akten zum Umweltschutz müsste vermutlich nicht herausgegeben werden, schlussfolgern die Portalmacher. Akten etwa zu Umweltauswirkungen des BND-Umzugs vom bisherigen Standort Pullach an den neuen Hauptsitz Berlin aber schon. Der BND sei laut den Richtern dazu verpflichtet, "uns in den kommenden Wochen dabei kooperativ zu helfen, unseren Antrag einzugrenzen". (jk)