Online-Zahlungen: Handelsverband fordert längere Übergangsfrist für PSD2

Bei Onlinezahlungen soll ab September Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Pflicht werden. Der Handelsverband Euro Commerce wünscht Aufschub.

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Kreditkarte von Mastercard

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

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Für die ab 14. September geltenden strengeren EU-Regeln bei Onlinezahlungen sollen Händler noch einmal Aufschub bekommen, fordert der europäische Handelsdachverband Euro Commerce. Das geht aus einem Brief des Verbands an die Europäische Bankaufsicht EBA vor, über den das Handelsblatt berichtet. Der Verband äußerte demnach "starke Bedenken“, dass alle Akteure auch rechtzeitig fertig seien, und wünscht sich lieber eine "schrittweise Durchsetzung“.

Vorgesehen ist in der PSD2 abgekürzten Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU unter anderem, dass bei Online-Zahlungen künftig zwei der drei Merkmale Besitz, Wissen und Inhärenz zu Authentifizierung genutzt werden – also eine Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Damit reicht es nicht mehr, wenn Kunden nur Kartendaten und Kontonummer oder Nutzername und Kennwort bei Zahldiensten eingeben. Ein zweites, andersartiges Merkmal wie ein Fingerabdruck oder eine Einmal-TAN per SMS ans eigene Smartphone soll die Sicherheit erhöhen.

Genau dieser Sicherheitsgewinn könne aber auch zu Zahlungsabbrüchen führen, befürchtet der Verband: Kunden könnten nicht mehr auf die gewohnte Weise zahlen und den Einkauf irritiert abbrechen. Bei Kreditkartenzahlungen haben in Deutschland laut Studie des Instituts EHI bereits rund 68 Prozent der Händler auf das Verfahren 3D-Secure umgestellt, das Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich macht. 40 Prozent der befragten Händler beobachteten dabei eine Zunahme der Kaufabbrüche, 37 Prozent berichteten von gesunkenen Kreditkartenumsätzen. Wie Zahlungsdienste wie Paypal oder Paydirekt mit der den neuen Vorgaben umgehen wollen, ist noch offen.


Die EBA erklärte laut Bericht des Handelsblatts, dass sie die Bedenken kenne, Händler und Zahlungsdienstleister könnten bis zum 14. September nicht bereit sein. Die Regeln seien aber eine EU-Richtlinie; nur Kommission, Rat oder EU-Parlament könnten das Startdatum verschieben. Zeit zur Vorbereitung habe es überdies genug gegeben. (axk)