EuroDIG-Debatte: Vernichtende Kritik an EU-Urheberrechtsrichtline

Auf der EuroDIG-Konferenz gingen Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen hart mit der Copyright-Reform ins Gericht. Verteidigen wollte sie niemand.

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Copyright-Symbol, umringt von den Sternen der Europäischen Union.

(Bild: DesignRage/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Vertreter aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben der vor kurzem verabschiedeten Urheberrechtsrichtlinie der EU ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Statt Harmonisierung und Vereinfachung bringe die Richtlinie mehr Komplexität, schwer durchführbare private Rechtsdurchsetzung und Rechtsunsicherheit, kritisierten Vertreter aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft beim European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) in Den Haag. Zu einer Verteidigung der umstrittenen Novelle konnte sich keiner der anwesenden Regierungsvertreter entschließen. Die Experten diskutierten daher Chancen, die sich aus den anstehenden Umsetzungsprozessen in den Mitgliedsstaaten und aus den Stakeholder Dialog-Runden zu den Upload-Filtern ergeben könnten.

Bis 2021 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die neue Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Bei diesen 27 oder 28 nationalen Urheberrechtsnovellen haben die Mitgliedsstaaten Spielräume, etwa bei der Ausgestaltung von Schrankenregelungen. Er hoffe, dass über diesen Weg beispielsweise die Panoramafreiheit doch noch realisiert werden könnte, sagte Paul Keller, Gründer der zivilgesellschaftlichen Dachorganisation Communia. Aktuell müssen sich Nutzer vor dem Urlaub informieren, was im EU-Nachbarland jeweils gilt. Die fehlende Harmonisierung sei generell eines der großen Versäumnisse der Richtlinie, so Keller weiter.

Kritik hagelte es überdies auch dafür, dass Lizenzen regelrecht zum Fetisch der Novelle gemacht wurden, im Versuch, klassische Verlagsgeschäftsmodelle zu retten. Der Upload-Filterparagraph (Artikel 17 bzw. früher 13) sei "praktisch nicht umsetzbar" für die Betreiber kleiner und großer Plattformen, urteilte Keller. Wegen seiner widersprüchlichen Anforderungen sei der Artikel ohnehin ein "Chaos". Einerseits müssen die Plattformen nämlich alle nicht lizenzierten Inhalte der Nutzer sperren. Andererseits haben sie zu garantieren, dass Freiräume wie etwa das Zitatrecht, gewahrt bleiben. Wie Joao Pedro Quintais, vom Institute for Information Law an der Universität Amsterdam, erläuterte, helfen auch Schranken, die Nutzern ausnahmsweise Nutzungsrechte einräumen, nur bedingt. Sie stünden durchwegs unter dem Vorbehalt, dass der Rechteinhaber eine Lizenz einräumt. Seiner Ansicht nach gelte das auch für die Ausnahmen im Bildungsbereich.

Paul Keller rief daher die EuroDIG-Teilnehmer dazu auf, sich auch in den geplanten Stakeholder-Dialog-Runden zu engagieren und nicht nur in den nationalen Umsetzungsprozessen. In den unter der Aufsicht der EU-Kommission stehenden Stakeholder-Runden soll geklärt werden, wie die Verpflichtungen des Artikel 17 realisiert werden sollen. Harsche Worte zu diesen Dialog-Runden fand Walter van Holst von der Nichtregierungsorganisation Vrijschrift. Die EU Kommission habe sich durch ihre abfällige Behandlung der Nutzer in den Konsultationen zur Richtlinie als Organisatorin der Multi-Stakeholder-Prozesse disqualifiziert. Auch diese Aussage blieb unwidersprochen.

Lediglich Kristina Olausson, Vertreterin der European Telecommunications Network Operators' Association, äußerte sich mit Blick auf die bevorstehenden Umsetzungsdebatten vorsichtig optimistisch. Dabei musste sie einräumen, dass die Novelle einen Wendepunkt im Regime der Haftungsregelungen für Provider darstellt und auf kommende Gesetzesvorhaben wie die Novelle der eCommerce-Richtlinie ausstrahlt. Als großes Problem sieht das Joao Pedro Quintais: "Wir werden ein Regime der Haftung durch Intermediäre bekommen", bekräftigte er, unter anderem mit Verweis auf die Terrorinhalte-Verordnung. (syt)