Verwertungsgesellschaften: Keine Online-Abstimmung bei GEMA, VG Wort & Co.

Urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften müssen ihre Mitglieder auf elektronischem Wege an Entscheidungen beteiligen. Das tun sie jedoch äußerst zögerlich.

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Keine Online-Abstimmung bei GEMA & Co.

Bei der Mitgliederversammlung der GEMA ist Online-Voting zwar zugelassen – aber nur für im Saal anwesende Mitglieder.

(Bild: GEMA / Sebastian Linder)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis

Eigentlich wollte der EU-Gesetzgeber eine klare Ansage machen: "Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung erlauben ihren Mitgliedern, unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel mit ihnen zu kommunizieren, auch zwecks Ausübung von Mitgliedschaftsrechten." So steht es in einer "Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt", (siehe Nr. 2014/26/EU).

In Brüssel war man sich des Problems bewusst, dass solche Organisationen zwar die Rechte von sehr vielen Kreativen wahrnehmen, diese jedoch mit bürokratischen Vereinsreglements und verknöcherten Organisationsstrukturen mäßig bis gar nicht an ihren Entscheidungen beteiligen. Wie die Einnahmen verteilt werden, bestimmen maßgeblich die Verwaltungsräte. Das sind vorwiegend mit älteren Honoratioren männlichen Geschlechts besetzte, weitgehend geschlossene Zirkel, die meistens im Hinterzimmer tagen. Rechteinhaber haben keinen Einfluss darauf, und selbst diejenigen, denen erweiterte Mitgliedsrechte zugebilligt werden, können sich kaum beteiligen.

So vertritt etwa die VG Wort, mit Jahreseinnahmen von etwa 200 Millionen Euro nach der GEMA die zweitgrößte Verwertungsgesellschaft Deutschlands, nach eigenen Angaben etwa 270.000 Autorinnen und Autoren. Nur etwa 1000 davon sind Mitglieder und können somit Stimmrechte in der jährlichen Mitgliederversammlung ausüben, die den Verwaltungsrat wählt und letztlich über die Verteilung der Einnahmen entscheidet. Um in den Kreis der Mitglieder aufzusteigen, muss man drei Jahre lang im Durchschnitt Einnahmen von jeweils über 400 Euro von der VG Wort bezogen haben – oder aber man wird vom Verwaltungsrat zum Mitglied gekürt.