Section Control: Streckenradar kann wieder in Betrieb gehen

Erst bekamen die Gegner des Streckenradars Recht, doch dann änderte sich die gesetzliche Grundlage in Niedersachsen. Darauf reagierte nun das OVG Hannover.

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Section Control: Streckenradar kann wieder in Betrieb gehen

Section Control sei gerechter für alle Beteiligten als feste Blitzer, meinen Befürworter des Streckenradars.

(Bild: mi.niedersachsen.de)

Lesezeit: 3 Min.

Das bundesweit erste Streckenradar kann nun doch zumindest vorläufig wieder von der Polizei zur Überwachung der Geschwindigkeit genutzt werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Damit folgten die Richter des 12. Senats der Polizeidirektion Hannover.

Das Ende Mai wirksam gewordene niedersächsische Polizeigesetz habe nachträglich die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen, befand das Gericht in Lüneburg. Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich (Az. 12 MC 93/19, Entscheidung im Eilverfahren vom 3. Juli).

Der Testbetrieb des Streckenradars hatte im Januar begonnen und wurde dann im März vom Verwaltungsgericht Hannover gestoppt. Es hatte darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ohne erforderliche gesetzliche Voraussetzungen gesehen und diese Art der Überwachung vorläufig untersagt. Dem war auch das OVG selbst im Mai gefolgt, es entschied am Mittwoch aber auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage anders. Dabei ging es nur um eine vorläufige Erlaubnis, weil eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit erst im anhängigen Hauptsacheverfahren vom OVG getroffen wird.

Für Section Control werden Fahrzeuge am Beginn und am Ende eines Messfelds durch eine mit einem Zeitstempel versehene Heckfotoaufnahme (Spurkamera-Foto) erfasst. Aus der zwischen den Zeitstempeln liegenden Zeitdifferenz und der Länge des vermessenen Streckenabschnitts wird der Wert der Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet.

Die Fahrzeuge werden identifiziert, indem das Kennzeichen automatisiert extrahiert und anonymisiert wird. Überschreitet der Wert der Durchschnittsgeschwindigkeit einen Auslösegrenzwert, wird hinter dem Ende des Kontrollabschnitts das Fahrzeug von vorn und von hinten fotografiert, damit auch Fahrzeuge mit Anhängern oder Motorräder identifiziert werden können. Die Technik dafür wird von Jenoptik Robot gestellt.

Als Pilotstrecke dient der zweistreifige Fahrbahnabschnitt an der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen in Fahrtrichtung Hannover. Dort gibt es keinen Standstreifen, es sind maximal 100 km/h erlaubt. An Werktagen sind dort mehr als 15.000 Fahrzeuge unterwegs.

Der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat gegen die Technik nichts einzuwenden, wenn sie ausschließlich für Geschwindigkeitsmessungen genutzt und die Geschwindigkeitsübertretung sofort festgestellt wird. Auch muss technisch sichergestellt sein, dass Nichttreffer sofort spurenlos gelöscht werden.

Innenminister Boris Pistorius begrüßte die Lüneburger Entscheidung. "Section Control ist ein für Deutschland neuer und sinnvoller Ansatz für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen", sagte er. Länder wie Österreich oder die Niederlande hätten bereits langjährige und gute Erfahrungen damit gemacht. Verkehrsteilnehmer würden die Anlage als gerechter wahrnehmen, weil über einen längeren Streckenabschnitt gemessen werde. Die für den Betrieb zuständige Polizeidirektion Hannover werde den Termin für eine Wiederaufnahme der Messungen vorher bekanntgeben, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. (mit Material der dpa) / (anw)