USA wollen sich Frankreichs Digitalsteuer nicht gefallen lassen

Eine offizielle Untersuchung der französischen Digitalsteuer durch die USA ist eine Warnung an Frankreich und andere steuerwillige Staaten wie Österreich.

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Soldaten, Flaggen Frankreichs und der USA

Das Archivbild zeigt US-Marineinfanteristen, die sich auf einen Besuch des Präsidenten Frankreichs vorbereiten.

(Bild: US Marine Corps/Nesha Humes (gemeinfrei))

Lesezeit: 4 Min.

Die US-Regierung setzt erste Schritte für eine Reaktion auf Frankreichs zukünftige Digitalsteuer in Gang. Deren Einführung wird voraussichtlich am Donnerstag von Frankreichs Senat beschlossen. Anfang April hatte bereits die Nationalversammlung dem Gesetz zugestimmt, am Donnerstag verabschiedete auch der Senat Frankreichs nationale Digitalsteuer.

In dem Land ist sie als "taxe GAFA" bekannt, was auf Google, Amazon, Facebook und Apple zurückgeht. Insgesamt werden etwa 30 Firmen erfasst, die zusätzlich zu bestehenden Steuern und Abgaben drei Prozent ihrer digitalen Umsätze abliefern sollen. Zu diesen Umsätzen zählen auch Einnahmen aus Online-Werbung.

Robert E. Lighthizer ist der Handelsbeauftragte in der US-Regierung.

(Bild: USTR (gemeinfrei))

Da insbesondere US-amerikanische Firmen erfasst sind, ruft das die US-Regierung auf den Plan. "Die USA sind sehr besorgt, dass die Digitalsteuer (…) auf unfaire Weise US-Unternehmen im Visier hat", sagte der im Kabinettsrang stehende Handelsbeauftrage Robert Lighthizer am Mittwoch. "Der US-Präsident hat angeordnet, dass wir die Auswirkungen dieses Gesetzes untersuchen und feststellen, ob es die US-Wirtschaft diskriminiert oder unangemessen belastet oder einschränkt."

Washington bereitet also Gegenmaßnahmen vor. Denn trotz ihres Namens Digitalsteuer wirkt sie wie ein Zoll. Und das verstößt gegen das Handelsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services). Die USA könnten Frankreich bei der Welthandelsorganisation WTO verklagen, mit eigenen Zöllen reagieren oder US-Steuern für französische Firmen verdoppeln.

Den Auftakt macht nun ein formelles Verfahren nach US-Recht, genauer nach Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes 1974 (Section 301, US Trade Act of 1974). Dieses Instrument wird selten gegen befreundete Staaten ausgepackt. Zunächst wird Lighthizer über eine öffentliche Konsultation Informationen über die voraussichtlichen Auswirkungen der französischen Digitalsteuer auf US-Unternehmen sammeln – Munition für eine WTO-Klage.

Frankreichs Regierung hat bei der Konzeption der neuen Digitalsteuer darauf geachtet, dass auch eine französische Firma besteuert werden soll. So kann Paris in einem WTO-Verfahren versuchen, den Digitalzoll als normale, nicht diskriminierende Steuer darzustellen.

Das US-Verfahren ist auch eine Warnung an andere Staaten, die ähnliche Steuerpläne hegen. Beispielsweise hatte die damalige Bundesregierung Österreichs zwischen den Jahren ein "Digitalsteuerpaket" angekündigt. Es bestand aus einer eigenen Digitalsteuer auf Online-Werbung, einer Erweiterung der Umsatzsteuer und neuen Datenlieferpflichten. Das sollte nicht nur neue Einnahmen bringen, sondern auch die Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür des Steuerrechts einführen. Hinzu kam eine Ausweispflicht für Poster in Online-Foren, wobei vor allem die Foren der großen österreichischen Tageszeitungen erfasst wurden.

Diese österreichischen Gesetzesentwürfe drehen derzeit eine Warteschleife, nachdem die Regierung über die Ibiza-Affäre gestürzt ist. Nach den Neuwahlen am 29. September könnte die nächste Regierung diese Vorhaben aber durchaus wieder aufgreifen. Im Unterschied zu Frankreich hat Österreich jedoch keine Firma, die für eine Erfassung durch den Digitalzoll ausreichend umsatzstark wäre – solange der nur ausgewählte Internetkonzerne und nicht die breite Masse online tätiger Unternehmen treffen soll. Wien wäre also gut beraten, die nächsten Züge Lighthizers genau zu beobachten.

Der US-Handelsbeauftragte verwies am Mittwoch darauf, nach wie vor an einem multilateralen Abkommen auf OECD-Ebene interessiert zu sein. Damit soll den "durch die zunehmend digitalisierte Weltwirtschaft gestellten Herausforderungen an das internationale Steuersystem" begegnet werden.

Frankreichs Regierung hat ihrerseits angegeben, im Falle eines internationalen Abkommens die eigene Digitalsteuer wieder abzuschaffen. Auf beiden Seiten des Atlantiks kann man sich darauf verlassen, dass ein solches Abkommen unter den 36 OECD-Staaten auszuverhandeln Jahre dauern dürfte. Schon auf EU-Ebene ist eine multinationale Digitalsteuer gescheitert. (ds)